Gemeinschaftsunterkunft Lochmühle muss geräumt werden
Die Kreisverwaltung Rheingau-Taunus teilt mit, dass die Gemeinschaftsunterkunft Lochmühle in Niedernhausen aufgrund einer Nutzungsuntersagung der unteren Bauaufsichtsbehörde vom 9. Dezember 2021 zum 17. Dezember 2021 geräumt werden muss. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden in der 50. Kalenderwoche in anderen Unterkünfte des Kreises aufgenommen. Oberstes Priorität genießt dabei, dass Familien mit Kindern im Bereich Niedernhausen bleiben sollen, damit sie in ihre bisherigen Kitas und Schulen auch weiterhin gehen können. In der Gemeinschaftsunterkunft gab es bis zu 200 Plätze für Asylsuchende. Diese Plätze entfallen nun. Dadurch verringern sich die freien Unterbringungskapazitäten des Kreises. Aufgrund der erhöhten Zuweisungen seit dem vierten Quartal 2021 arbeitet die Kreisverwaltung an einer Erweiterung der Unterbringungsmöglichkeiten