Vermehrt Kontrollen der Maskenpflicht und Einhaltung der 3G-Regel im ÖPNV

Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft war gemeinsam mit Polizei und Ordnungspolizeien im Einsatz

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) prüft aktuell verstärkt auch in Zusammenarbeit mit der Polizei, ob die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) tatsächlich eingehalten wird. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen seit dem 24. November 2021 lediglich Fahrgäste mitfahren, die nachweisbar entweder geimpft oder genesen sind, oder aber einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ausgenommen sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler sowie Berufsschülerinnen und –schüler (bei Vorlage des Schülerausweises oder des Testhefts inkl. persönlichem Nachweis).

„Allein diese Woche wurden in Idstein und am Taunussteiner Busbahnhof mehrere Prüfungen durchgeführt, bei der es neben der Fahrscheinkontrolle vor allem um die Überprüfung der Maskenpflicht und Einhaltung der 3G-Regel ging. Begleitet wurden die Kontrollen sowohl von der Ordnungspolizei als auch von der Landespolizei“, erläutert Günter F. Döring, Verkehrsdezernent des Rheingau-Taunus-Kreises.

Während das Nichteinhalten der Maskenpflicht eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro nach sich zieht, verhält es sich bei einer Verletzung der 3G-Regel so, dass die betreffende Person dem Gesundheitsamt gemeldet wird. Dieses leitet dann wiederum ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Die letzte Prüfung am Mittwoch, 15. Dezember 2021, lief vom späten Vormittag bis in den Abend, es wurden knapp 150 Personen kontrolliert. Insgesamt kam es zu 12 Ordnungswidrigkeitsverfahren, wovon zehn Verstöße gegen die 3 G-Regel handelt und zwei Verstöße gegen die Maskenpflicht. „Wir möchten, dass sich die Fahrgäste im Rheingau-Taunus-Kreis in Bus und Bahn sicher fühlen und werden daher auch unsere Präsenz in den Bussen sichtbar weiter erhöhen. Es wird also verstärkt Kontrollen geben – sowohl von unseren eigenen Fahrausweisprüfern als auch in gemeinsamen Aktionen mit Polizeibeamten.“, erläutert Thomas Brunke, Geschäftsführer der RTV. Sowohl er als auch der Kreisverkehrsdezernent sprechen allen Beteiligten ihren Dank für die gute Zusammenarbeit aus, die Kontrollen werden fortgesetzt.

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) ist der serviceorientierte Mobilitätsdienstleister im Rheingau-Taunus-Kreis. Das Unternehmen verfügt über keine eigenen Busse oder Bahnen, sondern fungiert als Bestellerin und Steuerungszentrale für die lokalen Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit aktuell 145 Fahrzeugen beauftragter Verkehrsunternehmen. Als Teil der Verbundfamilie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ist die RTV eine 100%ige Tochtergesellschaft des Rheingau-Taunus-Kreises.

Weitere Informationen:

Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH, Erich-Kästner-Straße 3, 65232 Taunusstein, Tel.: 0 61 24/ 51 04 68, E-Mail: mobi-info@r-t-v.de, www.r-t-v.de