Hotspot-Regeln für den Rheingau-Taunus-Kreis

Allgemeinverfügung tritt am 15. Januar in Kraft

Am Freitag, 14. Januar 2022, lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Rheingau-Taunus-Kreis am dritten Tag in Folge über 350 und zwar bei 501. Gemäß den Vorgaben des Landes Hessen, die seit Mitte Dezember 2021 in Kraft sind, gilt der Kreis damit als Hotspot, für den zusätzlich besondere Corona-Regeln angeordnet werden müssen. Der Rheingau-Taunus-Kreis hat deshalb eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am 14. Januar veröffentlicht und ab Samstag, 15. Januar, gültig wird. „Damit setzen wir die vom Land vorgegebenen Hotspot-Regeln fristgerecht um“, so Landrat Frank Kilian.

„Unser umfangreiches und gut genutztes Impfangebot sowie der verantwortungsvolle Umgang eines Großteils der Menschen mit den geltenden Schutzbestimmungen haben uns im Kreis lange Zeit vor einer hohen Zahl an Neuinfektionen bewahrt“, erklärte Kilian. Nun seien verschärfte Regelungen unumgänglich. Das Ziel sei weiterhin, die Gesundheit jedes Einzelnen zu schützen, die Krankenhäuser vor einer Überbelegung zu bewahren und die kritische Infrastruktur nicht durch massive Krankheitsausfälle zu gefährden.

In Hotspots gelten unter anderem ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Ein Alkoholkonsumverbot wird in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden an folgenden belebten Orten und Plätzen in Oestrich-Winkel sowie in Idstein gelten:

Oestrich-Winkel, jeweils von Montag bis Sonntag in der Zeit von 12 bis 3 Uhr

– am Markt in Oestrich

– auf dem Freizeitgelände der Pfingstbachwiese (Gemarkung Oestrich, Flur 2, Flurstück 11)

– an der SPD-Hütte im Gesselweg (Gemarkung Winkel, Flur 43, Flurstück 113/6)

– an der Hütte des Weinbauvereins Mittelheim (Gemarkung Mittelheim, Flur 13, Flurstück 190)

– an der Hütte Kerbesberg, Weinbauverein Oestrich (Gemarkung Oestrich, Flur 25, Flurstück 171/5)

– am ehemaligen Brunnenhäuschen Neuberg (Gemarkung Mittelheim, Flur 14, Flurstück 14)

Idstein, jeweils von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6 bis 24 Uhr

– in der Himmelsgasse

– in der Löhergasse

– in der Rodergasse

-auf dem König-Adolf-Platz

– auf dem Löherplatz

In diesem Bereich in Idstein wird zusätzlich das Tragen einer medizinischen Maske von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6 bis 24 Uhr angeordnet.

Eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht an folgenden Orten der Stadt Eltville am Rhein und zwar von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6 bis 24 Uhr:

– im Bereich der Fußgängerzone Schwalbacher Straße 1-11 und Rheingauer Straße 20

– im Bereich Rheingauer Straße, zwischen Fußgängerzone Rheingauer Straße 20-22 (Kreuzung Marktstraße)

– in der Marktstraße 1-12, einschließlich Am Markt 1-3

– in der Rosengasse 1-15

– in der Martinsgasse 1-9

– in der Leergasse 1-24 und der Grabengasse 1-6

Für den Leinpfad in Oestrich-Winkel wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Montag bis Sonntag in der Zeit von 10 bis 18 Uhr empfohlen.

In der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen sind weitere Einschränkungen für Hotspot-Gebiete festgelegt. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt im Innenbereich 2G-Plus und draußen 2G. Prostitutionsstätten müssen schließen. Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

Die ausführliche Allgemeinverfügung ist auf der Homepage unter www.rheingau-taunus.de hinterlegt. Hier sind auch weitere aktuelle Informationen rund um das Thema Corona sowie zu Impfungen zu finden.