Maskenpflicht bleibt

Kreis verlängert Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und zum Verbot von Alkohol an festgelegten Orten

Eine Ergänzung wurde vorgenommen

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) vom 14. Januar 2022 wegen des aktuellen Pandemiegeschehens bis 25. Februar 2022 verlängert, teilt der Krisenstab der Kreisverwaltung mit. Die Allgemeinverfügung wurde um einen Punkt ergänzt, der die Schmittstraße in Eltville betrifft. Damit gilt die Schmittstraße 1 bis 5 in der Stadt Eltville am Rhein als weiterer Ort, an dem die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske jeweils von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6:00 bis 24:00 Uhr besteht. Darüber hinaus bleibt die Allgemeinverfügung vom 14. Januar 2022 unverändert. Die vollständige Allgemeinverfügung vom 14. Januar 2022 ist auf der Internetseite des Rheingau-Taunus-Kreises unter https://www.rheingau-taunus.de/corona/allgemeinverfuegungen.html einsehbar.

Diese Allgemeinverfügung regelt die Pflicht zum Tragen von Masken in Fußgängerzonen sowie ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen. Diese betrifft Bereiche der Stadt Oestrich-Winkel sowie der Hochschulstadt Idstein, in denen der Konsum von Alkohol untersagt ist, sowie das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske in bestimmten Fußgängerzonen der Stadt Eltville am Rhein sowie der Hochschulstadt Idstein. Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens im Rheingau-Taunus-Kreis hat sich gegenüber der Situation zum Zeitpunkt des Erlasses der geltenden Allgemeinverfügung vom 14. Januar 2022 weiter verschärft. Die Anzahl der gemeldeten Positivfälle steigt weiterhin an.