Kurzarbeitergeld:
Sonderregelungen werden bis zum 30. Juni verlängert Die aktuelle Kurzarbeitergeld-Verordnung läuft am 31. März aus. Der Bundestag hat nun dem Beschluss des Kabinetts zugestimmt, verschiedene Sonderregelungen für die Kurzarbeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Insbesondere soll die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (KUG) befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Geplant ist ferner die Fortführung der Sonderregelungen bezüglich des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit, der erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit sowie der Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das KUG, ebenfalls bis zum 30. Juni. Nähere Informationen in der Mitteilung der Bundesregierung vom 18. Februar 2022