EAW: Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen bleibt bestehen
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) teilt mit, dass auf allen Wertstoffhöfen des Rheingau-Taunus-Kreises, genau wie in der Kreisverwaltung und allen deren Außenstellen, nach wie vor die Maskenpflicht gilt. Die Maskenpflicht betrifft das ganze Gelände der Wertstoffhöfe. Beim Eintritt ist eine medizinische- oder FFP2- Maske zu tragen. Der EAW verweist zudem auf die Benutzungsordnung. Den Anweisungen des Personals der Wertstoffhöfe ist Folge zu leisten.
Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.eaw-rtk.de oder direkt beim Abfallberatungsteam des EAW unter den Rufnummern 06124 510 493 und -495