Innovative Ideen für den gesundheitlichen Bereich werden gesucht

Landrat Frank Kilian weist auf „Förderprogramm 2022 bis 2024 Rheingau-Taunus-Kreis: Gesundheit als Standortfaktor – Anschub für innovative Ideen“ hin / Bewerbungen erwünscht

Der Rheingau-Taunus-Kreis fördert in den Jahren 2022 bis 2024 innovative Ideen für die gesundheitliche Versorgung im Landkreis. Darauf verweist Landrat Frank Kilian als Gesundheitsdezernent. Als Fördergebiet gilt das gesamte Kreisgebiet, insbesondere dessen ländliche Gemeinden und Regionen. Schwerpunktmäßig sollen die Bereiche „Medizinische Versorgungszentren“ sowie „Telemedizin“ berücksichtigt werden. „Weitere innovative Ideen aus dem gesundheitlichen Bereich können eingereicht werden“, berichtet die zuständige Gesundheitskoordinatorin Beate Sohl.

„Das Thema ‚Kommunale Gesundheitsversorgung‘ soll in die Fläche gebracht und regional ergänzende Versorgungsunterstützung durch innovative Ideen befördert werden“, ergänzt sie. Es werden anteilig Maßnahmen und Projekte im Fördergebiet unterstützt, die zur Weiterentwicklung zentralisierter oder wohnortnaher Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen beitragen. Beate Sohl: „Die Förderung ist gedacht für Projekte, die das bestehende Versorgungsniveau modifizieren oder perspektivisch weiterentwickeln: Mobile, technische oder digitale Lösungen, die insbesondere die ambulante, und / oder sektorenübergreifende Patientenversorgung im ländlichen Raum verbessern.“ Gefördert werden können ebenso Maßnahmen und Projekte zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen.

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Öffentliche Einrichtungen, Medizinische Praxen, Verbände, Vereine und Unternehmen. Eine Förderung kann anteilig als Anschubfinanzierung oder als Teil- oder Vollfinanzierung erfolgen. „In den Jahren 2022, 2023 und 2024 stehen jeweils 100.000 Euro an finanziellen Mitteln zur Verfügung“, so Landrat Kilian. Den Ablauf erläutert Beate Sohl: „Vor Antragstellung ist in einem Gespräch mit der Gesundheitskoordination des Kreises der Bedarf zu klären.“ Maßgeblich für die Förderentscheidung ist der Eingang eines vollständigen und prüffähigen Antrags bei der Gesundheitskoordination des Rheingau-Taunus-Kreises, Beate Sohl, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon: 06124/510211, oder Mail beate.sohl@rheingau-Taunus.de. Die Formulare befinden sich auf der Homepage des Kreises unter www.rheingau-taunus.de.

Der Antrag muss vor Beginn des Projektes oder der Maßnahme eingereicht werden. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit (JSG) des Rheingau-Taunus-Kreises entscheidet final, welche Maßnahmen / Projekte gefördert werden. Zuwendungsbehörde ist der Rheingau-Taunus-Kreis.