Beantragung von bestimmten Waffenbesitzkarten ist nun auch digital möglich

Landrat Frank Kilian: Land Hessen bietet mit dem Portal „waffe digital“ Erleichterung an

Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, dem sogenannten Onlinezugangsgesetz (OZG) werden Schritt für Schritt alle wesentlichen Behördengänge digital ermöglicht. Darauf verweist Landrat Frank Kilian. Im Bereich Waffenrecht eröffnet nun das Land Hessen mit dem Portal „waffe digital“ die Möglichkeit, Anträge direkt online bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde in einem Landkreis zu stellen. Über einen sogenannten Antragsassistenten können sich Betroffene schnell informieren, den richtigen Antrag auswählen und sofort mit der Eingabe der Daten beginnen. Durch die Neuerung vereinfacht sich die Antragstellung, da die erforderlichen Dokumente sofort elektronisch an die Waffenbehörde übersandt werden.   

Die Waffenbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises bietet diese Form der Antragstellung ab sofort an. Auf der Internetseite der Waffenbehörde unter www.rheingau-taunus.de/ finden die Antragsteller den entsprechenden Link. Nutzbar ist aber auch der Link zum Portal unter www.waffe-digital.hessen.de direkt. Für die Antragstellung ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Im ersten Schritt werden verschiedene Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Es kann ein Antrag zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützinnen und Sportschützen gestellt werden (Gelbe Waffenbesitzkarte mit Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe in eine Waffenbesitzkarte für Sportschützinnen und Sportschützen).

Auch ist es möglich, einen Antrag zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu stellen (Grüne Waffenbesitzkarte mit den Bedürfnissen: Jäger, Sportschütze mit integrierter Beantragung einer Erwerbserlaubnis sowie der Anzeige des Erwerbs). Zu einem späteren Zeitpunkt besteht dann auch noch die Möglichkeit über das Portal den Kleinen Waffenschein zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB und den Europäischen Feuerwaffenpass zu beantragen.

Darüber hinaus haben Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit, über die bisherigen Formulare die Anträge zu stellen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Waffenbehörde unter Telefon 06124/510425 oder waffenbehoerde@rheingau-taunus.de zur Verfügung.