Pflegegrad beantragt oder erhöht – was tun bei Ablehnung und Entscheidung nach Aktenlage? 12. Februar
Wenn der Pflegegrad abgelehnt wird – ohne Prüfung vor Ort
Viele pflegebedürftige oder unterstützungsbedürftige Menschen stellen, wenn es ohne fremde Hilfe nicht mehr geht, einen Antrag auf Pflegegrad oder auf eine Erhöhung des bestehenden Pflegegrades. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn der Bescheid negativ ausfällt oder der Pflegegrad niedriger eingestuft wird als erwartet.
Was viele nicht wissen: Immer häufiger erfolgt die Entscheidung ohne persönlichen Hausbesuch, sondern ausschließlich nach Aktenlage.
Entscheidung nach Aktenlage – was bedeutet das?
Bei einer Begutachtung nach Aktenlage verzichtet der Medizinische Dienst auf einen persönlichen Termin. Stattdessen stützt sich die Einschätzung allein auf vorhandene Unterlagen – etwa Arztberichte, Krankenhausentlassungen oder frühere Gutachten. Das Problem dabei ist, dass der tatsächliche Pflegebedarf sich aus Akten kaum realistisch abbilden lässt. Einschränkungen bei Mobilität, Körperpflege, Orientierung oder Selbstversorgung bleiben häufig unvollständig oder gar nicht berücksichtigt.
Mögliche Folgen für Betroffene bei Begutachtung nach Aktenlage
Eine Entscheidung nach Aktenlage kann weitreichende Konsequenzen haben:
Pflegegrade werden zu niedrig eingestuft
Anträge auf Pflegegraderhöhung werden abgelehnt
dringend benötigte Leistungen fehlen im Alltag
Viele Betroffene fühlen sich dadurch verunsichert oder allein gelassen – und wissen nicht, wie sie auf den Bescheid reagieren sollen.
Ablehnungsbescheid erhalten – Was tun?
Ein Bescheid der Pflegekasse ist keine endgültige Entscheidung. Wichtig ist, dass sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können.
Was viele nicht wissen:
Ein Widerspruch ist möglich und oft sinnvoll
Eine fachliche Einschätzung kann entscheidend sein
Versäumte Fristen lassen sich später kaum noch korrigieren
Gerade ältere Menschen oder Angehörige stehen in dieser Situation unter großem Druck. Häufig wird der Bescheid ungeprüft hingenommen – oder es wird zu spät reagiert.
Der ASB Westhessen bietet Unterstützung an
Der ASB Westhessen – Bereich Leben im Alter unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen genau in solchen Situationen:
erklärt verständlich die Pflegekassen-Bescheide
gibt eine Einschätzung ab, ob ein Widerspruch sinnvoll ist
unterstützt bei der Einhaltung wichtiger Fristen
begleitet im weiteren Verfahren
Pflegebedürftigkeit ist für Betroffene und Angehörige bereits eine große Belastung. Bürokratische Hürden sollten diese Situation nicht zusätzlich erschweren.
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragt haben, eine Ablehnung erhalten haben oder unsicher sind, ob die Einstufung Ihrem tatsächlichen Bedarf entspricht, lassen Sie sich beraten.
Der ASB Westhessen steht Ihnen dabei unterstützend zur Seite.
Kontakt:
Natalya Rebensdorff
Fachberatung Leben im Alter
Zum Hammergrund 1
65527 Niedernhausen
Tel.: 0611/ 18 18 277
IHR ASB in Niedernhausen
