„Neues aus dem Rathaus“ 04/ 2026

Niedernhausener Anzeiger KW 6

Kommunalwahl 2026: Eine Korrektur!

Bei unserer Veröffentlichung zu den Wahllisten für die Kommunalwahl in der letzten Ausgabe des „Niedernhausener Anzeigers“ hat sich ein Fehler eingeschlichen: Dort war in der Liste „Wahlvorschlag 4: Bündnis 90/ Die Grünen“ Herr Manfred Haneklaus (Listenplatz 26) nicht erwähnt! Wir bitten für dieses Versehen um Entschuldigung! Alle Wahllisten können Sie auf der Webseite der Gemeinde nachlesen:  www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/wahlen/

Update Kommunalwahl: Der Stimmzettel ist da – aber wie funktioniert das Ganze?

Die Stimmzettel für Niedernhausen sind gedruckt und im Wahlbüro im Niedernhausener Rathaus angekommen. Das heißt für uns: Wer möchte, kann ab sofort persönlich im Rathaus seine Stimme abgeben, nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen – oder auch bis zum 15. März warten und im Wahllokal wählen. Es gibt nicht nur einen Stimmzettel, sondern gleich mehrere – und einige davon in beachtlicher Größe. Da stellt sich für viele sicher die Frage: „Was muss ich denn jetzt eigentlich ankreuzen?“ Wir möchten das System hinter der Stimmabgabe kurz erklären:

Wie viele Stimmen kann man überhaupt vergeben? Jeder hat so viele Stimmen, wie Kandidaten zu wählen sind. Für die Wahl zur Gemeindevertretung und Ortsbeirat stehen Ihnen so viele Stimmen zur Verfügung, wie diese Sitze haben. Für die Gemeindevertretung weist jede Liste also bis zu 37 Namen auf. Für die sechs Ortsbeiräte sind unterschiedliche Anzahlen von Mitgliedern zu wählen: Niedernhausen 9, Königshofen, Niederseelbach, Oberjosbach und Engenhahn jeweils 7 und Oberseelbach 5 Ortsbeiratsmitglieder. Weiter sind und 61 Stimmen für den Kreistag abzugeben. Wer für dieses Gremium wahlberechtigt ist kann zusätzlich für die 9 Sitze im Ausländerbeirat stimmen.

Wer steht auf dem Stimmzettel, und wie verteile ich meine Stimmen? Auf dem Stimmzettel stehen zu jedem Wahlvorschlag (Liste) den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe und die dazugehörige Listennummer. Für jede Liste werden höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt, wie Sitze zu vergeben sind. Hat eine Partei oder Wählergruppe weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt, als Sitze zu vergeben sind, dann werden für diese Liste nur die von der Partei aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt. Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen. Das nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben. Das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten ist auch möglich. Das nennt man „Kumulieren“. Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

Stimmen müssen nicht einzeln vergeben werden. Wer einer ganzen Liste (Partei oder Wählergruppe) das Vertrauen aussprechen will, kreuzt einfach diese Liste im dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile an. Dieses „Listenkreuz“ bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.

Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben? Das ist möglich! Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.

Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen an die angekreuzte Liste gehen. Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält. Das so lange, bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.

Musterstimmzettel hängen ab sofort im Rathaus aus (Flur neben dem Bürgerbüro). Noch mehr Infos zur Wahl gibt es auf der Webseite der Gemeinde: www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/wahlen/

Veranstaltungshinweis: „Erste Hilfe Digital“ geht in die nächste Runde

Am Mittwoch, den 11. Februar, stehen die „digitalen Ersthelfer“ wieder von 17:00 bis 19:00 Uhr im FRITZ Familienzentrum zu Ihrer Verfügung! Dies ist ein neues Angebot der Gemeinde und des FRITZ Familienzentrums, dass sich vor allem an ältere Menschen in Niedernhausen richtet.

Viele Seniorinnen und Senioren nutzen gerne und erfolgreich Computer oder Smartphones. Technologie macht das Leben leichter, kann einen aber auch manchmal ziemlich verwirren! Wie wäre es, wenn man bei entsprechenden Problemen einen netten Menschen aus der Nachbarschaft fragen kann, der sich mit so etwas auskennt? Genau das ist „Erste Hilfe Digital“ – schnell verfügbare, niedrigschwellige und unkomplizierte Beratung rund um Computer und Co.

Das funktioniert so: In den Räumen des FRITZ Familienzentrums in der Fritz-Gontermann-Straße 4 bieten wir jeden 2. Mittwoch im Monat eine offene Sprechstunde an. Kommen Sie vorbei und schildern Sie den ehrenamtlichen „Digital-Ersthelfer“ Ihr Problem, kostenlos, zwanglos und unverbindlich. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung!

Steuern und Gebühren sind fällig

Die Gemeindekasse Niedernhausen macht darauf aufmerksam, dass die Steuern und Gebühren für das 1. Quartal 2026 am 15.02.2026 fällig werden und bis zu diesem Termin bei der Gemeindekasse eingegangen sein müssen.

Bitte geben Sie bei der Überweisung das komplette Kassenzeichen an, damit die automatisierte Verarbeitung der Kontoauszüge erfolgen kann. Alle fälligen Beträge, die nicht fristgerecht gezahlt sind, müssen gebührenpflichtig angemahnt und der gesetzlich vorgeschriebene Säumniszuschlag berechnet werden.

Bei denjenigen Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse ein Sepa-Basis-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht abgebucht. Es wird empfohlen, dieses einfache und unkomplizierte Verfahren zu nutzen, um somit weitere Kosten zu vermeiden. Vordrucke zur Erteilung des Sepa-Basis-Lastschriftmandats können der Webseite der Gemeinde unter „Formulare und Dienstleistungen“ heruntergeladen werden bzw. sind bei der Gemeindekasse erhältlich und werden auf Wunsch gerne zugeschickt.