Steuern und Gebühren sind fällig
Die Gemeindekasse Niedernhausen möchte daran erinnern, dass die Steuern und Gebühren für das 3. Quartal 2025 am 15.08.2025 fällig werden und bis zu diesem Termin bei der Gemeindekasse eingegangen sein müssen.
Die Abgabepflichtigen werden gebeten, bei der Überweisung das komplette Kassenzeichen anzugeben, damit die automatisierte Verarbeitung der Kontoauszüge erfolgen kann. Alle fälligen Beträge, die nicht fristgerecht gezahlt sind, müssen gebührenpflichtig und mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschlag berechnet werden.
Bei denjenigen Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse ein Sepa-Basis-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht abgebucht. Wir empfehlen, dieses einfache und unkomplizierte Verfahren zu nutzen, um somit weitere Kosten zu vermeiden! Vordrucke zur Erteilung des Sepa-Basis-Lastschriftmandats können online unter https://www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/formulare-und-dienstleistungen/ abgerufen werden bzw. sind bei der Gemeindekasse erhältlich und werden auf Wunsch gerne zugeschickt