Rheingau-Taunus-Kreis bittet um Verzicht auf Feuerwerk in ASP-Sperrzonen
- Afrikanische Schweinepest: Außerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in der „Weißen Zone“ auf laute Knallkörper verzichten
- Wildschweine sollen nicht aufgeschreckt werden, um Virus nicht erneut zu verbreiten
- Grundsätzlich gilt: Feuerwerk im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand ist nicht erlaubt
Ein Jahr nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rheingau-Taunus-Kreis ist die Seuchengefahr weiterhin nicht vollständig gebannt. Zwar wurden in den vergangenen Monaten keine neuen Fälle festgestellt, dennoch mahnt der Kreis zur Vorsicht: Die bisher erzielten Erfolge dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund bittet der Rheingau-Taunus-Kreis darum, außerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in der „Weißen Zone“, also dem eingezäunten Gebiet, auf Feuerwerk zu verzichten. Der Kreis unterstützt damit erneut den Appell des Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministeriums. Durch laute Knallkörper könnten Wildschweine aufgeschreckt und in andere Gebiete verdrängt werden – mit dem Risiko, das Virus erneut zu verbreiten: „Wenn wir im Februar ein Jahr seuchenfrei sind, wäre das ein wichtiger Meilenstein. Diesen Erfolg wollen wir nicht durch vermeidbare Risiken gefährden“, betont der Leiter des ASP-Krisenstabs im Rheingau-Taunus-Kreis, Ralf Bachmann.
Unabhängig von der ASP gilt nach dem Hessischen Waldgesetz weiterhin ein generelles Feuerwerksverbot im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand. Innerhalb geschlossener Ortschaften wird das Risiko einer Versprengung von Wildschweinen durch Feuerwerk als sehr gering eingeschätzt. Der Rheingau-Taunus-Kreis dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung sowie den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die sich auch weiterhin engagiert an der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beteiligen.
