Sanierung Rathaus – Windkraft – Brücke

Viele Menschen in Niedernhausen werden sich in den letzten Wochen gefragt haben, ob das Rathaus in Zukunft deutlich anders aussehen und Niedernhausen sein eigenes „weißes Haus“ haben wird. Der helle Anstrich, in dem sich das Rathaus teilweise präsentiert, ist allerdings nur eine Grundierung. Darüber wird im nächsten Schritt der laufenden Sanierung der endgültige Anstrich aufgetragen.

Ein neuer Fassadenanstrich soll das Rathaus nicht nur optisch auffrischen, sondern auch die interessante Baugeschichte des in Teilen denkmalgeschützten Gebäudes sichtbar machen. Darauf besteht das Amt für Denkmalschutz und machte der Gemeinde als Hausherrin klare Vorgaben. Kernstück des Rathauses ist die alte Niedernhausener Schule von 1903, durch Erweiterungen 1952 und 1977-1981 erhielt das Gebäude sein jetziges Aussehen. Der neue Anstrich trägt diesen Umständen Rechnung: Leichte Varianten in der Farbgebung sollen die verschiedenen Gebäudeteile in Zukunft optisch voneinander absetzen. Der rosa Farbton, in dem die Menschen in Niedernhausen das Rathaus kennen, hat sich als nicht denkmalschutzgemäß erwiesen. Der neue Anstrich ist nach Vorgabe der Denkmalschutzbehörden in verschiedenen Varianten eines Terracotta-Farbtons gehalten.

Übrigens: Auf historischen Abbildungen, die kurz nach seiner Fertigstellung 1903 entstanden, präsentiert sich das Niedernhausener Rathaus tatsächlich mit hellem Verputz!

Parallel zu den Fassadenarbeiten werden im Rathaus neue Fenster eingesetzt. Die derzeit im Rathaus verbauten Fenster stammen aus dem Jahr 1981, als das Rathaus zum letzten Mal umfassend saniert wurde. Die Räumlichkeiten werden durch neue Fenster in Zukunft effizienter zu beheizen sein und insgesamt ein besseres Raumklima aufweisen. In Zukunft wird es an den Rathausfenstern elektrische Sonnenblenden geben. Eine nicht unerhebliche Verbesserung in Zeiten langer sommerlicher Hitzeperioden!

Für nicht unerhebliche Lärmbelastung sorgt im Rathaus derzeit die Verlegung neuer elektrischer Leitungen. Auch dies aber eine dringend notwendige Modernisierungsmaßnahme! Ein wichtiges Anliegen bei der Sanierung ist es, die elektrischen Installationen des Rathauses auf den neusten Stand der Brandschutzbestimmungen zu bringen.  Auch die Heizungsanlagen werden auf den neuesten Stand gebracht. Ein modernes Blockheizkraftwerk soll in Zukunft das Rathaus wärmen, alle Büroräume werden mit „intelligenten Thermostaten“ ausgestattet, die in Zukunft viel Energie einsparen werden.

Ein weiteres wichtiges Thema beim Umbau ist die Barrierefreiheit: In einer weiteren Phase der Sanierung ab 2024 soll das Rathaus behindertengerechte Toiletten erhalten. Auch der Zugang zum Rathaus wird mit einer elektrischen Tür barrierefrei gestaltet werden.

Der Zugang zum Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger ist während der Arbeiten weiterhin wie gewohnt zu den Öffnungszeiten möglich. Zeitweilige Schließungen oder geänderte Öffnungszeiten in einzelnen Abteilungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Nach dem Bürgerentscheid beginnen die Planungen für Windparks in Niedernhausen

Wie geht es weiter in Sachen Windkraftanlagen in Niedernhausen? Im Bürgerentscheid am 08. Oktober 2023 hatten sich die Niedernhausener Wählerinnen und Wähler mit einer knappen Mehrheit dafür ausgesprochen, dass auf den Windkraft-Vorrangflächen in der Gemeinde entsprechende Anlagen entwickelt werden sollen. Auf Basis einer Beschlussvorlage der Verwaltung beginnen nun die gemeindlichen Gremien den Entscheidungsweg für das weitere Vorgehen.

Grundsätzlich gilt es, zunächst die richtigen Partner zur nachhaltigen Entwicklung von Windenergieprojekten zu finden. Dazu sind ein so genanntes Markterkundungsverfahren vorgesehen und einige Grundsatzfragen zu klären. Besonders wichtig ist hier die Rolle der Gemeinde Niedernhausen. Soll die Gemeinde zum Beispiel lediglich im Rahmen eines Pachtvertrages ihre Grundstücke zur Verfügung stellen? Oder sollte die Gemeinde selbst die Projektentwicklung übernehmen – und zumindest teilweise Risiken und Kosten des Baus und Betriebs der Anlagen tragen? Auch weitere Modelle sind möglich. Ebenfalls zu klären sind Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung der Niedernhausener Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel über eine Bürgerenergiegenossenschaft. 

Klar ist, dass aufgrund der Eigentümerstruktur und zur technischen und wirtschaftlichen Optimierung nur eine gemeinsame Entwicklung der Flächen unter Einbeziehung aller Grundstückseigentümer Sinn ergibt. „Mit unseren Nachbarn Idstein und Eppstein werden wir uns in jedem Fall eng abstimmen. Ein Alleingang macht keinen Sinn,“ erklärt Bürgermeister Joachim Reimann. Allerdings gelte es in jedem Fall, einen maßgeblichen Einfluss der Gemeinde Niedernhausen auf alle wesentlichen Entscheidungsprozesse und den Betrieb von möglichen Windenergieanlagen sicherzustellen.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Niedernhausen befinden sich vier Vorrangflächen (auch als „Eignungsgebiete“ bezeichnet) für den Bau von Windkraftanlagen. Davon kommen drei für konkrete Entwicklungsvorhaben in Frage. Nur ein Gebiet (3-385 am Hahnberg) befindet sich vollständig im Eigentum der Gemeinde, die anderen beiden Gebiete sind teilweise im Besitz der Städte Eppstein und Idstein, bzw. des Landes Hessen. Insgesamt können 7 bis 12 Windkraftanlagen errichtet werden. Abhängig ist dies vom Rotordurchmesser der gewählten Modelle. Voraussichtlich werden bis zur Inbetriebnahme der Anlagen fünf bis sieben Jahre vergehen.

Hessen Mobil braucht länger für Brückenfertigstellung

Die Menschen in Niedernhausen warten gespannt auf die Fertigstellung der neuen Brücke über die Bahngleise an der Wiesbadener Straße. Mit Geduld, aber auch mit verständlichem Unmut, haben viele Niedernhausener Bürgerinnen und Bürger Verkehrsbehinderungen durch gesperrte Straßen und Umleitungen ertragen. Besonders den unmittelbaren Anwohnern der Baustelle wurde in den letzten Monaten viel zugemutet. Umso frustrierender nun die Meldung des Bauherrn der Brücke von HessenMobil. Der Mobilitätsdienstleister des Landes Hessen und als solcher für die Wiesbadener Straße als Landesstraße zuständig, teilt jetzt mit, dass die Brücke voraussichtlich nicht wie geplant Ende 2023, sondern erst im April 2024 für den Verkehr freigegeben werden kann.

Dafür werden seitens HessenMobil zwei Gründe angegeben. Zum einen dauerte die Verlegung der Versorgungsleitungen für Wasser, Strom und Telekommunikation über die Brücke länger als geplant. Die Leitungen waren beim Abriss des Vorgängerbauwerks auf einem alternativen Weg verlegt worden und müssen nun an ihre früheren Positionen zurückverlegt werden. Als zweiter Grund wird das schlechte Wetter genannt. Die Arbeiten an der Fahrbahndecke und der Verbindung der Brücke zum ursprünglichen Straßenniveau in Richtung Niedernhausener Ortsmitte erfordern das Gießen von Asphalt und Beton. Diese Arbeiten mussten bei anhaltendem Regen immer wieder unterbrochen werden. „Das ist frustrierend“, zeigte sich Bürgermeister Joachim Reimann enttäuscht über die Verzögerung. „Es wird wirklich Zeit, dass die Einschränkungen für den Verkehr und die betroffenen Menschen ein Ende haben. Hoffen wir zumindest, dass die neue Brücke – wie angekündigt – hundert Jahre lang halten wird!“

Freischneiden öffentlicher Verkehrsflächen

Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, weshalb sie regelmäßig zurückgeschnitten werden sollten. Wuchernde Hecken, überhängende Zweige an Geh- und Radwegen, sowie Fahrbahnen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. Ebenso behindert dichtes Grün im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und kann zu Unfällen führen. Fahrzeuge des Winterdienstes und der Müllabfuhr werden unter Umständen von über die Grundstücksgrenze hinauswachsendem Bewuchs an der korrekten Ausführung ihrer Tätigkeiten gehindert. Gefahren und Behinderungen durch allzu üppigen Bewuchs lassen sich aber mit wenig Aufwand verhindern. Die Gemeinde Niedernhausen weist alle Haus- und Grundstücksbesitzer auf ihre „Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen“ an öffentlichen Straßen und Wegen hin. Dies kann auch zu einer eventuellen Schadenshaftung bei Unfällen durch verkehrsbehindernden Bewuchs führen.

Die Verpflichtung, Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist im Hessischen Straßengesetz geregelt. Ein evtl. notwendiger „radikaler Rückschnitt“ ist grundsätzlich vom 01.10. bis 28.02. erlaubt. Der Überhang von Anpflanzungen stellt überdies auch eine Verkehrsgefährdung gem. Straßenverkehrsordnung dar.

Als Faustregel zur Orientierung weist die Gemeinde auf das freizuhaltende sog. „Lichtraumprofil“ über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen hin: Als Lichtraumprofil wird der Raum bezeichnet, der aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs frei und sauber gehalten werden muss. Dieser Raum beträgt über Fuß- und Radwegen 2,50 Meter, über Straßen für den Autoverkehr mindestens 4,50 Meter.

Die Verpflichtungen für Grundstückseigentümer zur Verkehrssicherung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 Meter über der der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird.
  2. Über Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von 2,50 Meter über den Wegen auszuschneiden.
  3. Bäume sind auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen.  Abgestorbenes Geäst ist ganz zu entfernen, weil es ein mögliches Verletzungsrisiko darstellt.
  4. Vor allem bei Hecken sind regelmäßige und ausreichende Rückschnittmaßnahmen unerlässlich, um die Anpflanzung über Jahre hinweg auf Grundstücksgrenze zu halten und somit einen späteren Schnitt in den Bestand der Hecke zu vermeiden.
  5. An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Anpflanzungen aller Art gem. Hessischem Straßengesetz stets so niedrig gehalten werden, dass sie nicht die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ beeinträchtigen. Um eine ausreichende Übersicht im „Sichtdreieck“ für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, gilt daher: Gibt es für ein Grundstück keinen Bebauungsplan, der ein individuelles Sichtdreieck vorgibt, muss die Bepflanzung im Bereich von Straßeneinmündungen und -kreuzungen auf maximal 0,80 Meter Höhe zurückgeschnitten werden.
  6. Außerdem sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können.
  7. Beachten Sie vor dem Anpflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken im Laufe der Zeit annehmen können. Halten Sie beim Pflanzen ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze ein, bzw. entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen.