„Neues aus dem Rathaus“ 2/ 2024

Teilweise Sperrung der Idsteiner Straße bis zum 05.04.24

Um das Neubaugebiet Farnwiese an das Kanal-, Wasser- und Gasnetz anzuschließen, lässt sich die Sperrung einer Niedernhausener Hauptverkehrsader leider nicht vermeiden. Bis zum 05.04.24 muss die Idsteiner Straße zwischen Einmündung Ahornstraße und Autalhalle gesperrt bleiben, die Umleitung erfolgt über die neu eingerichtete Planstraße „Am Müllergrund“ im Baugebiet Farnwiese.  Eine Maßnahme, die sicher vielen „auf die Nerven gehen“ wird, die aber für die Entwicklung des neuen Baugebietes zwingend notwendig ist – daher vielen Dank für Ihr Verständnis!

Neue Gefahrenabwehrverordnung in Kraft: Leinenpflicht für Hunde von März bis Juli

Seit Beginn des Jahres ist in Niedernhausen eine neue Version der Gefahrenabwehrverordnung in Kraft. In der so genannten Gefahrenabwehrverordnung stellen Kommunen einen Regelkatalog zum Verhalten auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen auf.

Die wohl wichtigste Änderung in der neuen Verordnung betrifft Hundehalterinnen und Hundehalter. Bisher gab es in Niedernhausen keine generelle Leinenpflicht für Hunde. Es bestand lediglich die Empfehlung, die Vierbeiner während der „Brut- und Setzzeit“ von März bis Juli im Wald und im Feld an der Leine zu führen. Nach der neuen Verordnung besteht nun die Pflicht für „Personen die Tiere halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben“, Hunde in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli an der Leine zu führen. Ganzjährig sind Hunde an die Leine zu nehmen, wenn sich andere Personen nähern. Beides gilt „außerhalb des bebauten Gemeindegebietes und in Wäldern“. Ebenso gilt eine generelle und ganzjährige Leinenpflicht innerhalb des bebauten Gebietes der Gemeinde.

Mit „Brut- und Setzzeit“, einem Fachbegriff aus der Jägersprache, ist die Zeit gemeint, in der die bei uns heimischen Vögel und Säugetiere ihre Jungen bekommen. Frei laufende, stöbernde oder sogar jagende Hunde können Wildtiere bei der Aufzucht ihrer Jungen empfindlich stören und im Extremfall dazu bringen, ihr Nest oder ihr Jungtier im Stich zu lassen. Auch verbraucht die Flucht vor einem Hund Energie, die Elterntiere dringend zum Versorgen ihres Nachwuchses brauchen. Durch Befolgen dieser Verordnung können Hundehalterinnen und Hundehalter aktiv zum Natur- und Artenschutz mit beitragen.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie: Wir beantworten Ihre Fragen!

In Oberseelbach hat die Umstellung unserer Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technologie begonnen. Zu dieser Maßnahme hat die Gemeindeverwaltung mehrere Fragen von interessierten Niedernhausenerinnen und Niedernhausenern bekommen. Die drei am häufigsten gestellten Fragen möchten wir hier einmal für Sie beantworten:

„Wenn schon zur Energiewende beitragen, warum nicht gleich Solarleuchten einbauen?“

Solarleuchten sind im Betrieb noch vergleichsweise teuer und nach derzeitigem Stand der Technik nicht für alle Straßen geeignet, die Leistung reicht nicht aus, um verlässlich Straßen gewisser Kategorien (stark befahrene Straßen, auch Anliegerstraßen) auszuleuchten. Wir müssen hier die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten, also zum Beispiel dafür sorgen, dass Zebrastreifen immer zuverlässig beleuchtet sind. Eine verlässlich funktionierende Straßenbeleuchtung erhöht auch allgemein das Sicherheitsgefühl der Menschen.

Allerdings sollen / werden Solarleuchten überall dort wo es sinnvoll ist z.B. Parkanlagen oder ähnliche Örtlichkeiten eingebaut, das ist teilweise schon im Autal geschehen. Die Gemeinde wird den technischen Fortschritt beobachten!

„Werden zukünftig nachts alle Laternen leuchten?“

Das derzeitige Konzept sieht vor, dass alle Leuchten nach der Umrüstung in Betrieb bleiben, allerdings sollen die Leuchten zwischen 22:000 Uhr und 05:30 Uhr auf 50 % gedimmt werden.

Wenn die neuen Leuchtmittel eingebaut sind, werden wir sehen, wie sich dies in der Praxis auswirkt. Möglicherweise müssen dann noch Optimierungen vorgenommen werden.

Allgemein gilt: Im Gegensatz zur bisherigen konventionellen Beleuchtung ist das Licht einer LED-Leuchte „gerichtet“, d.h. es wird durch die verbauten Optiken weitgehend auf die zu beleuchtenden Flächen gelenkt. Somit wird deutlich weniger Streulicht erzeugt. Weiterhin lässt sich durch die in der Leuchte verbaute elektronische Steuerung der zu erzeugende Lichtstrom besser auf die jeweiligen „Straßen-Geometrien“ anpassen. 

Trotzdem lässt es sich in Einzelfällen nicht vermeiden, dass, bedingt durch die Geometrien der Anlage (Standort der Masten, etc.), Beeinträchtigungen auftreten. Hier muss dann, soweit möglich, eine entsprechende Abhilfemaßnahme gemeinsam mit dem Leuchtenhersteller erarbeitet werden.