Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest
Wie in den Medien bereits in großem Umfang berichtet, ist bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau die so genannte Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden. Von der Sperrzone mit Radius von 15 Kilometern um den Fundort ist Niedernhausen nicht betroffen, in die Sperrzone fallen allerdings benachbarte Wiesbadener Stadtteile.
Um die Ausbreitung dieser Tierseuche zu verhindern, hat das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der insbesondere Jäger und Landwirtschaftsbetriebe mit Schweinehaltung betrifft. Im Wesentlichen zielen diese Maßnahmen darauf ab, jeden Kontakt zwischen lebenden oder toten Wildschweinen und Hausschweinen zu verhindern. Alle erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweine werden auf ASP getestet. Einschränkungen für die Jagdausübung oder landwirtschaftliche Arbeiten gibt es derzeit im Rheingau-Taunus-Kreis derzeit nicht. Landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung müssen verschärfte Maßnahmen zur Biosicherheit (z. B. Desinfektion von Arbeitskleidung) einhalten.
Zur Afrikanischen Schweinepest ist wichtig zu wissen, dass diese Krankheit nicht auf den Menschen übertragbar ist! Auch für andere Haustiere besteht keine Gefahr. Die Afrikanische Schweinepest wird von Wildschweinen auf Hausschweine (und umgekehrt) übertragen. Es handelt sich um eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die für betroffene Tiere meist tödlich verläuft. Da es derzeit noch keinen Impfstoff gegen die Krankheit gibt, zielen die Gegenmaßnahmen vor allem darauf, die Verbreitung der ASP zu verhindern. In Deutschland sind laut dem Bundes-Forschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) in diesem Jahr bereits 116 Fällen von ASP bekannt.
Alle Bürgerinnen und Bürger können bei der Eindämmung der ASP helfen: Fleisch von infizierten Schweinen ist für Menschen ungefährlich, kann die Krankheit aber auf andere Schweine übertragen. So können zum Beispiel weggeworfene Speisereste von Wildschweinen gefressen werden, was zur Ausbreitung der Seuche beitragen kann. Reste von Fleisch- und Wurstwaren daher bitte niemals in der Natur, sondern nur in verschlossenen Müllbehältern entsorgen! Wenn man ein totes Wildschwein entdeckt, unbedingt Abstand halten und das Veterinäramt des Kreises unter asp@rheingau-taunus.de möglichst genau über den Fundort informieren.
Zusätzliche Informationen zur ASP finden sich auf der Webseite des hessischen Landwirtschaftsministeriums: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest