Verein Pro Kulturlandschaft Rheingau übergibt Landrat Frank Kilian Stellungnahme zu den „Weißflächen“ für Windkraftanlagen im Rheingau / Normenkontrollklage
Der Verein Pro Kulturlandschaft Rheingau kämpft seit Jahren gegen den Bau von Windkraftanlagen auf den Höhen des Rheingau-Gebirges. Gleichzeitig setzen sich die Mitglieder für „das Kleinod“ und den Erhalt der Kulturlandschaft im Rheingau ein. Der vertrage keine „industrielle Überformung“ durch Windkraftanlagen auf dem Kamm. Nun sehen der Erste Vorsitzende Gerhard Gänsler und seine Mitstreiter Dr. Wolfgang Dertz und Hans-Jürgen Lange neues Ungemach in Form der von der hessischen Landesregierung festgelegten und nun offengelegten „Weißflächen“ auf den Rheingau zukommen.
Die hessische Landesregierung hatte im Februar die rechtliche Grundlage für die Windkraft-Vorranggebiete und damit den Ausbau der Windenergie in Südhessen genehmigt. Ihre Stellungnahme zu den Plänen der Landesregierung, die sie an das Regierungspräsidium in Darmstadt adressierten, überreichten Gänsler, Dertz und Lange in Kopie Landrat Frank Kilian mit dem Hinweis, dass der Verein eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einreichen will. „Die 400-seitige Begründung liegt schon bereit“, so Dr. Dertz.
Der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) regelt unter anderem den Ausbau der Windkraft im Regierungsbezirk Darmstadt. Damit sollen jene Räume beplant werden, für die noch keine Festlegungen getroffen wurden (sogenannte Weißflächen). Der Vorsitzende Gänsler vermutet nun, dass auf der ausgewiesenen Weißfläche von 300 Hektar weitere 30 Windkraftanlagen entstehen könnten. Dazu heißt es in der Stellungnahme: „Die Einführung des Begriffs ‚Weißflächen‘ ist ein Signal der Unsicherheit oder durchtriebenen taktischen Denkens. Sie verstößt auch gegen das Raumordnungsrecht, weil eben keine einheitliche Beurteilung der Fläche vorgenommen wird, sondern der Planungsvorsatz gesplittet wird in Festlegung der gewünschten Vorrangflächen einerseits und etliche Einzelbeurteilungen andererseits. Das ist unzulässig.“
Weiterhin führt der Verein Pro Kulturlandschaft Rheingau vier Argumente gegen Windkraftanlagen im Rheingau an. Unter anderem sieht er den Landschafts- und Denkmalschutz gefährdet. „Durch die Windräder in Weißflächen und gesetzten Vorranggebieten würde die Landschaft industriell entstellt“, so Gerhard Gänsler. Zudem könnte das Trinkwasser verunreinigt und geschützte Vogelarten in ihrer Existenz gefährdet werden. So lautet das Fazit von Gänsler: „Keine einzige Vorrangfläche im Wald und auf dem Kamm des Rheingaugebirges, wenn man europäisches, deutsches und hessisches Recht nicht mit Füßen treten will.“ Gleichzeitig betont der Vorsitzende: „Der Bau von Windkraftanlagen wäre eine große Sünde.“
Hans-Jürgen Lange unterstrich, dass der Verein „für die Energiewende ist“, sich aber auch für einen Abwägungsprozess ausspricht, in dem geklärt wird, wohin Windkraftanlagen besser passen. Das Kleinod Rheingau dürfe aber nicht zerstört werden. Die Notwendigkeit eines Abwägungsprozesses aller Fakten und Argumente sieht auch Landrat Frank Kilian, der auch zu bedenken gab: „Zu einer Energiewende gehört auch die Windkraft, der ich positiv gegenüberstehe.“ Kilian kündigte an, dass eine Stellungnahme der Kreisverwaltung zu den „Weißflächen“ und den Vorrangflächen für Windkraftanlagen auf dem Kamm des Rheingau-Gebirges vorbereitet und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt wird. Abschließend lobte Kilian das konstruktive Gesprächsklima zwischen Kreis und dem Verein Pro Kulturlandschaft Rheingau.
Foto:
Die Mitglieder des Vereines Pro Kulturlandschaft Rheingau (von links) Dr. Wolfgang Dertz, Hans-Jürgen Lange und Gerhard Gänsler überreichen Landrat Frank Kilian (2. von rechts) ihre Stellungnahme zu den „Weißflächen“.