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Datum/Zeit
Date(s) - 23/09/2020
18:30 - 20:00
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Einladung zur Jahreshauptversammlung des Tennisclubs Niedernhausen am
Mittwoch, 23.09.2020 um 18:30 Uhr
in der Lenzenberghalle in Niedernhausen-Niederseelbach
Sehr geehrte Mitglieder*innen,
zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung (JHV)
lade ich Sie sowie die weiteren TCN-Mitglieder Ihrer Familie recht herzlich ein.
Bitte beachtet die Hygienevorschriften der Gemeinde Niedernhausen sowie die entsprechende Vorschrift zur Abstandshaltung. Die Bestuhlung ist entsprechend eingerichtet – danke für eure Mithilfe!
Unsere Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
1. Begrüßung und Gedenken an die Verstorbenen
-
Rechenschaftsberichte des Vorstandes
⦁ Bericht des 1. Vorsitzenden und Ehrung der Jubilare
⦁ Bericht des 2. Vorsitzenden
⦁ Bericht des 1. Kassenwarts
⦁ Bericht des Sportwarts
⦁ Bericht der Jugendwartin - Aussprache über die Rechenschaftsberichte des Vorstandes
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahlen von Vorstandsmitgliedern
a) 1. Vorsitzender
Der bisherige Vorsitzende wurde gemäß der Satzung des TCN durch den verbleibenden Vorstand (zur Vertretung des TCN gemäß der TCN-Satzung berechtigt) rechtzeitig vor dem 31.03.2020 für diese Position berufen und es bedarf der Bestätigung durch die JHV. -
b) Schriftwart
Der bisherige Schriftwart wurde gemäß der Satzung des TCN durch den verbleibenden Vorstand (zur Vertretung der TCN gemäß der TCN-Satzung berechtigt) rechtzeitig vor dem 31.03.2020 für diese Position berufen und es Bedarf der Bestätigung durch die JHV -
c) 1. und 2. Kassenwart in Personalunion
Auch diese Vorstandsmitglieder sind in der letzten Wahlperiode zu unterschiedlichen Terminen durch den berechtigten Vorstand berufen worden und müssen gemäß der Satzung in der anstehenden JHV bestätigt werden.
Die Wahl in Personalunion ergibt sich aus der nur noch kurzen Zeit bis zur turnus- mäßigen Wahl des 1. Kassenwartes in der nächsten JHV sowie der „Unmöglichkeit“ der Einarbeitung eines 2. Kassenwartes in der verbleibenden Zeit. -
d) Sportwart
Der auf der letztjährigen JHV gewählte Sportwart ist im Laufe des Jahres zurück- getreten. Der jetzige Sportwart wurde durch den berechtigten Vorstand berufen und muss satzungsgemäß in der anstehenden JHV bestätigt werden. - Neuwahl der Kassenprüfer
8. Anträge des Vorstandes