Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Warum ein unabhängiger Sachverständiger bares Geld wert sein kann!
Ein Unfall ist schnell passiert – und für den Geschädigten beginnt danach häufig der eigentliche Ärger:
Wer trägt die Kosten? Wie hoch ist der tatsächliche Schaden? Ist das Fahrzeug noch genauso viel wert wie vorher?
Und darf die gegnerische Versicherung einfach selbst einen Sachverständigen beauftragen?
Tatjana hat dazu einen wichtigen Tipp für Unfallgeschädigte, denn es kann unter Umständen um viel Geld gehen.
„Wenn Sie unverschuldet durch einen Unfallgegner einen Schaden an Ihrem Fahrzeug erleiden,
suchen Sie sich zur Ermittlung der Schadenshöhe sowie des Wertverlustes unbedingt
einen eigenen, zertifizierten Sachverständigen!“
Das gilt nicht nur für klassische Pkw-Unfälle. Auch Motorräder, Wohnwagen, Fahrräder oder E-Scooter
können nach einem unverschuldeten Unfall erhebliche Schäden aufweisen, deren tatsächlicher Umfang
für Laien oft nur schwer einzuschätzen ist. Der sichtbare Schaden ist nicht immer der tatsächliche Schaden.
Eine eingedellte Tür, ein beschädigter Kotflügel oder ein zerbrochener Scheinwerfer sind offensichtlich.
Doch bei einem Unfall können auch Bauteile beschädigt werden, die von außen zunächst völlig intakt wirken.
Tatjana erklärt:
„Wenn die Versicherung des Schadenverursachers einen Sachverständigen hinzuzieht,
wird dieser im Interesse der eigenen Versicherung voraussichtlich versuchen, den
Schadenswert geringer einzustufen. Dieser Umstand ist den geschädigten Kfz-Haltern häufig unbekannt.“
Wir sind für Sie da: Unfallschaden – Gelbe fragen!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

