„Die Demokratie ist die schlechteste Staatsform, aber es gibt keine Bessere“
(Winston Churchill) 14. Mai
An den Fahnenmasten am Rathaus wird nach verschieden Anlässen geflaggt, Schwarz – Rot – Gold, die Hessen – Farben Rot Weiß, Europa Blau mit Sternen oder die gelbe Flagge mit dem Niedernhausener Wappen. Meist wird es wenig beachtet oder die Bürger wissen nicht recht warum. Eine Beflaggung aber hat eine lange Tradition: jeweils am 23. Mai wird damit an das Inkrafttreten der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland am 23.5.1949 erinnert, ein Meilenstein der Geschichte unseres Staates der „Verfassungstag“. Um der nach dem 2. Weltkrieg heranwachsenden Generation die Bedeutung einer Verfassung nachdrücklich zu vermitteln hat sich die Regierung bzw. Verwaltung sehr clever des besten Mittels bedient, mit dem man Schulkinder beeindrucken kann, mit (fast) schulfrei! Die alte Volksschule der 50er Jahre, das heutige Rathaus, hatte noch nicht die beiden Anbauten an der Idsteiner Straße und am Wilrijkplatz, es gab 3 Klassenräume. Die gesamte Gemeindeverwaltung war zusätzlich darin auf der Grundfläche eines Klassenzimmers untergebracht. Aber einen Fahnenmast gab es damals auch schon, am 23. Mai beflaggt mit den Nationalfarben. An diesem Tag kamen alle Schüler ohne Schulranzen oder Lernmaterial für eine Stunde in die Schule. Es wurde über die Bedeutung einer Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz und die Demokratie gesprochen, auch über die Bedeutung der Farben Schwarz-Rot-Gold, am Ende der Stunde sangen alle die Nationalhymne „Einigkeit und Recht und Freiheit“. Alle kannten und konnten den Text und die Melodie (wie ist das heute?). Dann durften wir nach Hause und hatten einen freien Tag. Das Ritual wiederholte sich jährlich, genau weiß ich nicht für wie viele Jahre es aufrechterhalten wurde, aber alle Kinder freuten sich schon auf den nächsten „Verfassungstag“. Alles was damit zusammenhing bleibt so lebenslang in Erinnerung. Bei der Entlassung aus der Schule nach dem 8. Schuljahr erhielt jeder ein Buch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Hessen. Alles wohl durchdachte Maßnahmen.
Wie wird in unserer Zeit in den Schulen das Thema Grundgesetz und Freiheit – nicht in dem Sinne „ich mache nur noch was ich will“ sondern Freiheit in Verantwortung – vermittelt? Als trockenes, juristisches Thema über Gesetze oder als unabdingbare Grundlage unseres Zusammenlebens in einer freien Gesellschaft? Oder, was katastrophal wäre, nur am Rande oder gar nicht? Was kann das Elternhaus dazu beitragen?
In diesen Tagen ist unsere Demokratie und die von der Verfassung garantierten Grundrechte heftig in der öffentlichen Diskussion. Es ist eigentlich unbegreiflich, dass darüber gestritten wird und in der Folge Parteien der rechten und linken Ränder gewählt werden, die genau das -mindestens untergraben – wenn nicht abschaffen wollen.
Die Rolle der Freien Demokraten, die sich die Bewahrung der bürgerlichen Freiheiten als oberstes Ziel gesetzt haben, ist in unserer Gesellschaft unverzichtbar, ganz gleich wie deren aktuelle Situation gerade aussieht. Erst auf dieser Grundlage können sich die anderen politischen Wettbewerber, schwarz, rot, grün und andere, entfalten.
Die Freiheit ist das Rückgrat unserer Gesellschaft!
Herzlichst
Ihre Sylvia Hofmann
sylvia.k.hofmann@gmx.de
