Niedernhausener Anzeiger KW 24
Neue Gleichstellungsbeauftragte nimmt ihre Arbeit auf
Sozusagen eine „Staffelübergabe“ – jemand anderes trägt den Stab, aber die Aufgabe bleibt bestehen: Evelin Schönhut-Keil ist neue Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Niedernhausen. Sie hat diese Aufgabe von Bianca Wulkenhaar übernommen.
Beide, „alte“ und „neue“ Amtsinhaberin, sind sich über die Wichtigkeit ihrer Aufgabe einig: „Die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Gleichstellung aller Menschen auch vor dem Gesetz und die Achtung ihrer Würde ist keine Idee einer Partei oder einer bestimmten politischen oder sozialen Bewegung. Die Idee der Gleichberechtigung umfasst alle Bürgerinnen und Bürger, die bei uns leben. Das sind die wichtigsten Festlegungen unseres Grundgesetzes. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben etwas Einmaliges geschaffen. Auf diese Festlegung sind wir stolz. Darauf fußt auch die Idee des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes.
Leider beobachten wir einen gesellschaftlichen Rückgang dieses Bewusstseins. Gerade bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dem entschieden entgegenzutreten und auch bei Schwierigkeiten zu unterstützen, ist die Grundidee einer Gleichstellungsbeauftragten in einer Kommune.“
Die Gleichstellungsbeauftragte stellt sicher, dass das Hessische Gleichberechtigungsgesetz im Bereich der Kommune befolgt wird. Sie kann Bürgerinnen und Bürger bei Fragen und Problemen zur Gleichstellung informieren, beraten und an Fachstellen vermitteln.
Sie hat außerdem die Aufgabe, die Verwaltung und die kommunalen Gremien unabhängig zu beraten, Benachteiligungen aufzudecken und Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung anzustoßen und zu begleiten. Die Gleichstellungsbeauftragte ist telefonisch unter 0179 1602972 oder per Email unter gleichstellungsbeauftragte.ndh@gmail.com zu erreichen. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Gemeinde: www.niedernhausen.de/kontakt/
Sichere Grabmale in Niedernhausen: alljährliche Überprüfung
Auf den Friedhöfen in Niedernhausen wird die jährliche Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale durchgeführt. Die Nutzungsberechtigten der Gräber sind verpflichtet, die Grabmale standsicher zu halten. Die Gemeinde ist als Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht auch für die Überprüfung der Grabmale auf den Niedernhausener Friedhöfen zuständig.
Eine Fachfirma wurde beauftragt, die Kontrollarbeiten mit einem Spezialmessgerät durchzuführen. Die Arbeiten finden voraussichtlich am 06.07.2026 statt. Auf den nicht mehr ausreichend standsicheren Grabmalen muss ein Warnaufkleber angebracht werden.
Damit werden die Angehörigen im Interesse der Sicherheit gebeten, die Grabmale unverzüglich wieder ordnungsgemäß zu befestigen. Für jedes fehlerhafte Grabmal wird ein Messprotokoll gefertigt, welches auf Wunsch der Angehörigen bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Korn, Tel. 06127/903-111, Email janine.korn@niedernhausen.de erhältlich ist.
