Ultranet-Klage

Bürgerinitiative und Gemeinde bekräftigen Ultranet-Klage

Zum mittlerweile 9. Runden Tisch Gespräch zum Thema Ultranet hatte die Gemeindeverwaltung Niedernhausen Vertreter aller Parteien sowie Mitglieder der Bürgerinitiative Umweltschutz Niedernhausen.Eppstein e.V. eingeladen, um über den aktuellen Genehmigungsstand sowie die weitere Vorgehensweise für mastenfreie Wohngebiete zu beraten. Die Rechtsanwaltkanzlei W2K war für die Gemeinde durch RA Bauer vertreten.

Gesetzesänderungen aus dem letzten Sommerpaket der aktuellen Bundesregierung haben die Belange der Kommunen und Bürger beim Stromnetzausbau erheblich eingeschränkt, erläutert RA Bauer in seinem Vortrag. Bisher gültige Lärmbegrenzungen zum Gesundheitsschutz der Bürger wurden außer Kraft gesetzt, Belange der Landesentwicklungsplanung und Belange der städtebaulichen Entwicklung zurückgestuft. Diese Gesetzesänderung greifen massiv in die Rechte der Bürger und Kommunen ein, so RA Bauer.

Die bisherigen Ausführungen der Bundesnetzagentur und des Wirtschaftsministeriums in Berlin haben immer die Dringlichkeit des Netzausbaus betont. Tatsächlich hat die BNetzA das Projekte jetzt aber entgegen allen Ankündigungen erneut verzögert und die Abgabefrist der Genehmigungsunterlagen durch den Vorhabenträger Amprion überraschend um mehr als ein weiteres Jahr bis Ende Mai 2024 verlängert.

Trotzdem bleibt das erkennbare Hauptanliegen der BNetzA und von Amprion, mit Brachial-Gewalt die Bestandstrasse mitten in den Wohngebieten weiter aufzurüsten. Lärm und Strahlungsbelastung der Bürger durch den Stromnetzausbau bzw. Ultranet sind der BNetzA offensichtlich weiterhin unwichtig. Dabei sind die zulässigen Strahlungsgrenzwerte in Deutschland schon um den Faktor 100 höher als in der Schweiz oder auch den Niederlanden. Hochspannungstrassen wie in Niedernhausen oder Eppstein wären nicht nur in diesen europäischen Ländern unzulässig, ganz abgesehen von der dortigen Unzulässigkeit von Ultranet führte der Vertreter der BI Umweltschutz N.E.e.V. aus.

Die zusätzliche Zeit im Genehmigungsverfahren werden die Kommunen und die BI Umweltschutz N.E e.V. nutzen, um sich für eine Klage gegen den 2024 zu erwarteten Planfeststellungsbescheid beim Bundesverwaltungsgericht sorgfältig vorzubereiten. Alle Beteiligten bekräftigten den Entschluss zur Klage am runden Tisch im Rathaus Niedernhausen, auch wenn die Hoffnung nicht aufgeben wird, einer der Vorschläge der Kommunen und der BI Umweltschutz N.E e.V. zur Entlastung der Wohngebiete werde von der BNetzA endlich aufgegriffen.

Die Kanzlei W2K der Gemeinde hat der BI Umweltschutz N.E e.V. und den betroffenen Bürgern empfohlen, eine eigene Rechtsvertretung zur Wahrung Ihrer Interessen zu beauftragen. Die Grundrechte und die Rechtsposition der Bürger erlauben dadurch eine bessere Vertretung vor dem obersten Verwaltungsgericht. Die BI Umweltschutz N.E e.V. befindet sich dazu bereits in Gesprächen mit potenziellen Anwaltskanzleien und ruft alle betroffenen Bürger auf, Ihre Grundrechte über ein Klageverfahren zu wahren und sich bei der BI Umweltschutz N.E. e.V. zu melden.

Die BI Umweltschutz N.E e.V. ist bereits auch mit sehr vielen Bürgern zu der beabsichtigten Klage im Gespräch, bietet Unterstützung an und bündelt die finanziellen Anstrengungen, um sie für alle Bürger leichter tragbar zu machen. Auch ein Crowd-Funding ist beabsichtigt und wird auf der Home-Page der BI Umweltschutz N.E e.V. angekündigt. Viele Bürger haben bereits Ihren Klagewillen bekräftigt und auch finanzielle Unterstützung zugesagt. Jedes weitere finanzielle Engagement helfe, die Grundrechte der Bürger in den betroffenen Wohngebieten zu schützen und der Willkür der BNetzA Einhalt zu gebieten, so die Vertreter der BI Umweltschutz.