Auch Spielplätze haben Öffnungszeiten. Diese ergeben sich aus den Regelwerken des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung und der Hessischen Bauordnung. Die konkreten Zeiten, zu denen die Anlagen genutzt werden dürfen, ist der Beschilderung vor Ort zu entnehmen. Werden die Zeiten nicht eingehalten, kann es zu Konflikten mit Anliegerinnen und Anliegern kommen. Die Stadtverwaltung mahnt dringend an, sämtliche Spielplätze nur zu den Öffnungszeiten zu nutzen. Im Schlimmsten Fall kann eine Schließung des Spielplatzes drohen, dann wenn in wiederholten Fällen in den Abend- oder Nachtstunden Nutzungen stattfinden.