Landratswahl: Briefwahl kann beantragt werden
Seit dem 30.01.2023 ist das Wahlbüro für die Briefwahl zur Landratswahl in Niedernhausen geöffnet.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie EU-Bürger die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Stichtag 29. Januar 2023 mit Hauptwohnung in Niedernhausen gemeldet sind.
Einen Wahlbenachrichtigungsbrief für die Wahl, der auch gleichzeitig für die mögliche Stichwahl gilt, sollen die Wahlberechtigten im Laufe des Monats Februar erhalten.
Bürgerinnen und Bürger können die Beantragung der Briefwahlunterlagen online über die Homepage der Gemeinde Niedernhausen www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/wahlen/ vornehmen.
Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail an wahl@niedernhausen.de beantragt werden. Hierbei und beim schriftlichen Antrag müssen Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Für die mögliche Stichwahl können bereits jetzt die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlbüro beantragt und abgeholt werden. Der Ausweis ist mitzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort im Rathaus Niedernhausen, Erdgeschoss, Bürgerbüro, in der Wahlkabine abzugeben. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 7.30 – 15.30 Uhr sowie mittwochs von 7.30 – 18.30 und freitags von 7.30 -12.00 Uhr.