Am 5. November 2019 unterzeichneten Erster Beigeordneter Dr. Norbert Beltz sowie Beigeordneter Friedel Dörr in Taunusstein gemeinsam mit Vertretern der 13 weiteren beitretenden Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises die 115-Charta und die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung für die Zusammenarbeit mit dem 115-Servicecenter der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Gemeinde Niedernhausen hat sich – zusammen mit fast allen Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises und der Kreisverwaltung selbst – dem 115-Verbund angeschlossen. Damit haben allein in Niedernhausen rund 15.000 Bürgerinnen und Bürger mit der einheitlichen Behördennummer einen direkten Draht in die Verwaltung.
Wer in Niedernhausen die 115 wählt, wird – ohne dass er es merkt – mit dem 115-Servicecenter der Metropolregion Rhein-Neckar verbunden. Die Behördennummer 115 ist erste Anlaufstelle für Fragen aller Art. Ob Fragen zum Reisepass, zur Gewerbeanmeldung oder dem Wohngeld: Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr können Sie mit einem Anruf bei der 115 Ihre Fragen zur Verwaltung schnell und zuverlässig klären. Anders als in einer Telefonzentrale oder Vermittlung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 115-Servicecenter den Großteil aller Anfragen abschließend. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Angelegenheiten der Kommunen, der Kreise, der Länder oder des Bundes handelt. Das spart nicht zur Zeit und Nerven, sondern häufig auch den Weg zum Amt.
Mit der Teilnahme an der 115 bekennt sich die Gemeinde Niedernhausen zum einheitlichen 115-Serviceversprechen: Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, wird die Angelegenheit zur Bearbeitung weitergeleitet.
Über 550 Kommunen, zwölf Länder und die gesamte Bundesverwaltung haben sich dem föderalen Vorhaben bereits angeschlossen.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst. Als besonderer Service gehört zum 115-Angebot ein Gebärdentelefon. Damit können auch Gehörlose und hörbehinderte Menschen vom 115-Service profitieren.
Weitere Informationen zur Einheitlichen Behördennummer 115 finden Sie auch unter www.115.de.“