Vorschläge können bis 16. August eingereicht werden
Auch in diesem Jahr beabsichtigt das Land Hessen die Sportplakette zu verleihen. Alle Turn- und Sportvereine im Rheingau-Taunus-Kreis sind aufgerufen, Vorschläge zur Weitergabe an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zu unterbreiten. Die Vorschläge müssen bis spätestens 16. August 2021 vorliegen und werden dann über den Sportkreisvorsitzenden an das Ministerium weitergeleitet.
Es können Personen oder Mannschaften sowie Trainerinnen und Trainer, die nach internationalen und nationalen Maßstäben sportliche Höchstleistungen erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind, sowie Personen, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen und Verbänden insbesondere um die Jugend- oder Breitenarbeit im Sport besonders verdient gemacht haben, vorgeschlagen werden.
Der Meldung ist eine ausführliche Darstellung der sportlichen Leistungen bzw. Tätigkeit des Vorgeschlagenen mit Stellungnahmen des Vereins und des Verbandes sowie der Stadt/Gemeinde, in der der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat, beizufügen.
Sofern auf Vorschläge aus den vergangenen Jahren zurückgegriffen wird, wird empfohlen, auf die bereits vorliegenden Unterlagen Bezug zu nehmen und die persönlichen Angaben und Beurteilungskriterien zu aktualisieren.
Bei Wiederholungsvorschlägen sowie bei mehreren Vorschlägen aus derselben Verleihungsgruppe wird empfohlen, eine Gewichtung und Priorität für eine Auswahlentscheidung vorzunehmen.
Der Erlass vom 18. Juni 2020 des Landes Hessen ist zu finden unter www.hmdis.hessen.de/ Sport/Ehrenamt/Sportplakette des Landes Hessen. Dort kann auch das Formblatt für die Anmeldung heruntergeladen werden.
Die Meldungen sind an den Rheingau-Taunus-Kreis, Fachdienst I.7, Herrn Schmitt, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, zu richten. Dies ist auch per E-Mail an dominik.schmitt@Rheingau-Taunus.de möglich.