Gewässerschauen 2023 im Rheingau-Taunus-Kreis
Wasser ist die wichtigste Ressource allen Lebens auf der Erde. Daran erinnert alljährlich am 22. März der Weltwassertag der Vereinten Nationen.
Die Untere Wasserbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises wird – nach pandemiebedingter Pause – in der Zeit vom 27. März bis zum 25. April 2023 wieder Schauen an einigen Gewässerläufen im Kreisgebiet durchführen. Der Schauplan wurde bereits öffentlich bekannt gegeben und ist auf der Homepage des Kreises hinterlegt.
Die Gewässerschau wird im Rahmen der klassischen Gewässeraufsicht durchgeführt. Das Augenmerk liegt hierbei auf dem Zustand der Gewässer, der Gewässerrandstreifen und der Überschwemmungsgebiete. Es werden aber auch bereits durchgeführte Gewässerentwicklungsmaßnahmen in Augenschein genommen und potentielle Maßnahmen erkundet.
Die Untere Wasserbehörde trägt auf diese Weise dazu bei, dass die Allgemeinheit vor Hochwasserschäden geschützt wird und sorgt dafür, dass die ökologische Funktion der oberirdischen Gewässer und der Gewässerrandstreifen erhalten bleibt oder sogar verbessert wird.
Häufig werden illegal im Uferbereich und im Überschwemmungsgebiet errichtete bauliche Anlagen, Anpflanzungen nicht standortgerechter Vegetation und Ablagerungen loser Teile jedweder Art vorgefunden. Den Anliegern von Gewässern ist die Rechtslage meist nicht bewusst. Ausführliche Tipps und Informationen hierzu finden sich auf einem Merkblatt der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG). Es ist unter https://www.gfg-fortbildung.de/images/stories/gfg_pdfs/13-Gruenschnitt/Tipps_fuer_Gewaesseranlieger_2022_Faltblatt_dt.pdf abrufbar.
Die Untere Wasserbehörde empfiehlt den Anliegern, sich zu informieren und auf den eigenen Grundstücken an Gewässers – auch unabhängig von Gewässerschauen – für einen wasserrechtskonformen Zustand der Ufer und der Überschwemmungsgebiete Sorge zu tragen. Das hilft, sich selbst und die Allgemeinheit vor Schäden zu schützen.