Landrat weist auf Sonderprogramm Gaststätten hin

Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen

„Seit dem 20. September 2021 können die Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten in den ländlichen Räumen Hessens zu besonders attraktiven Konditionen Förderanträge für Investitionen in ihren Betrieb stellen“, teilt Landrat Frank Kilian mit. Die Hessische Landesregierung stellt hierfür rund 10 Millionen Euro Landesmittel in den nächsten drei Jahren bereit. In den ländlichen Räumen sind Gaststätten Treffpunkte und tragen zur Belebung von Städten und Gemeinden und zur Stärkung der touristischen Infrastruktur bei.

Das Gaststätten-Sonderprogramm ist Teil des Aktionsplans „Starkes Land – gutes Leben“. Der gesamte Aktionsplan nimmt mit neun Handlungsfeldern alle wichtigen Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Blick: Von der Mobilität über schnelle Internetverbindungen, flächendeckende medizinische Versorgung, Geschäfte des täglichen Bedarfs bis hin zu lebendigen Ortskernen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die ländlichen Räume in Hessen zu stärken und weiterzuentwickeln. Dafür werden allein in 2021 rund 1,2 Milliarden Euro in die Hand genommen.

Nach den harten Monaten des Lockdowns, soll mit dem Sonderprogramm die Möglichkeit geboten werden, Gaststätten in den ländlichen Räumen mit neuen Investition in den eigenen Betrieb zu gestalten. Das kann Maßnahmen vom frischen Anstrich der Außenfassade bis hin zur modernen Kücheneinrichtung oder dem neuen digitalen Kassensystem enthalten. Fast jede Investition ab 15.000 Euro, die zum Fortbestand oder zur Attraktivität einer Gaststätte beiträgt, wird gefördert. Der aktuelle Förderaufruf endet am 17. Oktober 2021; weitere Förderaufrufe folgen dann in den Jahren 2022 und 2023.

Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro. Informationen zum Programm sind auf der Seite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unter: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten zu finden. Die Anträge können nur über das Online-Portal gestellt werden. Anträge, die nach dem 17. Oktober 2021 eingehen, werden nicht bearbeitet.