Führerscheintausch – Auf die Frist achten

Welche Führerscheine müssen getauscht werden?

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet im Januar 2022. Welche Führerscheine müssen wann getauscht werden? 

Der Hintergrund der Umtauschaktion liegt darin, daß Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sollen. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen. Dies regelt ein Stufenplan, um einer Überlastung der Behörden entgegenzuwirken. Wartezeiten sollten damit verhindert werden. Die einzelnen Fristen haben wir in nachfolgenden Kasten aufgeführt.

Da es sich nun zeigte, daß die Behörden wegen Corona terminlich Probleme bekommen, hat die Verkehrsministerkonferenz beschlossen, daß bis zum 19. Juli 2022 keine Geldbuße droht, wenn man bei einer Kontrolle noch keinen neuen Fahrerlaubnis hat.

Trotzdem sollte man umgehend den Führerscheinumtausch beantragt werden – sofern man zu dem Personenkreis gehört, wo als Termin des Umtauschs der 19.1.2022 festgesetzt wurde. Vor allen Dingen, weil evtl. bei einer weiteren Behörde Unterlagen beantragt werden müssen. Dies trifft zu, wenn der Führerschein ehemals von einer anderen Stelle ausgestellt wurde, als der nun zuständigen Führerscheinstelle. 

Schon heute rechnet man mit einer Bearbeitungszeit in vielen Führerscheinstellen mit mindestens 12 Wochen und mehr.

Bei einem Umtausch Ihres Führerscheines in den EU-Kartenführerschein, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Umtausch in einen Scheckkartenführerschein
    (nur zur Vorlage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
  • Personalausweis oder Reisepass
    (bei Vorlage eines Reisepasses bitte mit Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, welche nicht älter als 3 Monate sein darf)
  • Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild für Personaldokumente (ohne abgerundete Ecken)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der umzutauschende Führerschein nicht in Bad Schwalbach oder in Rüdesheim am Rhein ausgestellt wurde

Die Verwaltungsgebühr für die Umschreibung beträgt 25,30 Euro.

Die Unterlagen zum Führerscheinumtausch können beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder bei der Führerscheinstelle direkt abgegeben werden, so der RTK auf seiner Homepage.


(Städte- und Gemeindeverwaltungen können lediglich die Antragsunterlagen annehmen. Diese werden dann an die Führerscheinstelle weitergeleitet, bei der die eigentliche Bearbeitung stattfindet.)

Übrigens: Der Umtausch ist verpflichtend! Wer weiter mit seinem alten PKW- oder Motorradführerschein fährt und die Frist verstreichen läßt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Im Ausland kann es jedoch Probleme geben, wenn man nach der Frist noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist.

Jürgen Hartwich