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Rheingau-Taunus-Kreis übernimmt Erlass des Hessischen Sozialministeriums zu positiven Fällen in Kitas

Corona-Krisenstab: Erlass bezüglich der Regelungen im Umgang mit positiven Personen und deren Kontaktpersonen in Kindertageseinrichtungen

Der Krisenstab des Rheingaues-Taunus-Kreises teilt mit, dass die in dem Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration formulierten neuen Regelungen bezüglich des Umgangs mit positiven Fällen in Kindertageseinrichtungen ab sofort vom Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises angewandt werden. Dies bedeutet: Wenn ein Kind oder eine beschäftigte Person mit einem PCR-Test oder einem zertifizierten Schnelltest positiv getestet wird, muss sich die betreffende Person umgehend für zehn Tage in Quarantäne begeben. Sie hat die Möglichkeit sich an Tag 7 frei zu testen.

„Kontaktpersonen dieser Person werden mit einem Betretungsverbot von zehn Tagen belegt und müssen die Kindertageseinrichtung bei Bekanntwerden des Falles baldmöglichst verlassen“, teilt die Leitung des Gesundheitsamtes mit. Kontaktpersonen haben die Möglichkeit am Folgetag nach Bekanntwerden des positiven Falles das Betretungsverbot unter Vorlage eines zertifizierten negativen Testergebnisses aus einer Bürgerteststelle aufzuheben. Für die in den letzten drei Monaten genesenen bzw. vollständig geimpften Kinder ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses nicht verpflichtend, jedoch ausdrücklich empfohlen. Weitere Informationen entnehmen Interessierte bitte der Veröffentlichung auf der Website des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de.