Corona-Virus: Auf Homepage des Kreises findet sich ein Informationsblatt für Reisende / Checkliste
Es ist Urlaubszeit und damit steigt die Lust in Länder fern der Heimat zu reisen. Der Lockdown im Frühjahr mit all den Einschränkungen hat diese Begeisterung am Verreisen bei einigen Menschen verstärkt. Doch jeder sollte vorsichtig sein und die Regeln einhalten. Die Lockerungen machen es zudem möglich: „Trotz Corona darf jeder Urlaub machen; ob im In- oder im Ausland.“ Doch was geschieht, wenn die Urlauber zurückkehren. Es stellt sich dann die entscheidende Frage: „Was ist mit denen, die aus einem Risikogebiet zurückkommen?“ In einem Punkt (Stand 23. Juli 2020) sind sich die Gesundheitsminister von Bund und den Ländern offenbar einig: Die Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten könnten zu einer Gefährdung werden. Deshalb kam von deren Seite der Vorschlag, über Tests an Flughäfen nachzudenken.
„Wichtig und richtig ist es, dass sich jene, die eine Reise planen, vor dem Antritt genau informieren, was sie an ihrem Urlaubsziel und nach der Rückkehr in die Heimat erwartet“, berichtet die Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes Dr. Renate Wilhelm. Zugleich verweist sie auf ein Informationsblatt, das auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de/corona/corona-reiserueckkehrer.html zu finden ist. Darin macht das Gesundheitsamt darauf aufmerksam, dass sich jede Person, die eine Reise plant und dann auch durchführt, verpflichtet ist, sich selbständig über die aktuelle Lage in Bezug auf das Corona-Virus an dem jeweiligen Urlaubsort zu informieren. Es fehlt auch nicht der Hinweis, dass die Mehrzahl aller weltweiten Reiseziele derzeit noch als Risikogebiet gilt, so auch beliebte Urlaubsziele wie Türkei, Ägypten, Marokko, Ukraine, die Vereinigten Arabischen Emirate und die USA. Auch Bosnien, Serbien und Nordmazedonien (Stand: 23. Juli 2020) zählen dazu.
Weiterhin gilt für Risikogebiete, dass Rückkehrer aus diesen Ländern zwingend 14 Tage in Quarantäne müssen. Das kann auch für Rückreisende aus der EU (etwa Luxemburg; Stand 23. Juli 2020) und dem Schengen-Raum gelten, wenn dort lokal oder regional Risikogebiete bekannt werden. „Reisende sollten sich somit ständig über Liste der Risikogebiete informieren“, so Dr. Wilhelm.
Das Informationsblatt weist auch auf Möglichkeiten hin, wie eine Quarantäne durch einen Test auf das Corona-Virus beendet werden kann. Zudem gibt es eine kurze Checkliste und die Kontaktdaten zum Gesundheitsamt des Kreises in Bad Schwalbach. Auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de/corona finden sich weitere, vielfältige und in Fachbegriffe unterteilte Informationen zu dem Thema.