Infektionszahlen im Rheingau-Taunus-Kreis steigen weiter / 37 neue Fälle am Dienstag
„Am Dienstag haben wir 37 neue Fälle registriert. Am Morgen des 21. Oktober 2020 kamen noch einmal sieben weitere Infektionsfälle hinzu. Von Woche zu Woche verdoppelt sich derzeit die Zahl der neu gemeldeten Corona-Infizierten, vergangener Woche 72 auf aktuell 147“, berichtet die Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Renate Wilhelm, in der Krisenstabssitzung des Rheingau-Taunus-Kreises. Wegen der stetig steigenden Infektionszahlen hat Krisenstab am Mittwoch, 21. Oktober 2020, weitere Maßnahmen beschlossen, die der Eindämmung des Corona- Pandemie-Geschehens dienen. Diese richten sich nach den Vorgaben des Landes im Hessischen Präventions- und Eskalationskonzept.
„Gerade um eine Zersplitterung durch die Aufteilung in Rheingau und Untertaunus zu verhindern, haben wir uns für einheitliche Regeln für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis ausgesprochen“, berichten Landrat Frank Kilian und Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. Das betrifft unter anderem auch die Sperrstunde. „Es bringt niemand etwas, wenn wir unterschiedliche Regelungen im Rheingau und Untertaunus haben. Das fördert ein nicht gewollten ‚Tourismus‘ in den anderen Kreisteilen. Wenn es etwa eine Sperrfrist im Untertaunus gibt und keine im Rheingau, dann fahren die Menschen in den Rheingau, um dort eine Gaststätte aufzusuchen. Das will wirklich niemand“, so die Auffassung des Krisenstabes.
Folgende neue Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 22. Oktober 2020, bis vorerst einschließlich Sonntag, 1. November 2020. Im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises gilt eine Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten. Die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt. Weiterhin sind abweichend von Paragraf 1 Absatz 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches nur zulässig, wenn die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigt oder die zuständige Behörde ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der Voraussetzungen gestattet.
Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Personen sind untersagt. Dies gilt auch für Feiern in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In Gaststätten sowie Übernachtungsbetrieben müssen Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Verweilen auf Gemeinschaftsflächen wie Sanitärräumen, Garderoben und Wellnessbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Verwendung von sogenannten Gesichtsvisieren (Gesichts- oder Kinnvisier) anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung wird untersagt. Gesichts- und Kinnvisiere gelten somit nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckungen. Die Details aller Regelungen stehen in Allgemeinverfügungen. Diese können auf www.rheingau-taunus.de nachgelesen werden.
„Wir wissen, dass wir einschneidende Maßnahmen beschlossen haben. Diese sind aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, betonen Landrat Frank Kilian und Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. „Wir bitten alle Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, um Verständnis, und appellieren an alle Menschen im gesamten Kreisgebiet, sich an die Maßnahmen zu halten.“ Die Infektionslage im Rheingau-Taunus-Kreis verschärft sich also weiter. Landrat Kilian: „Aus diesem Grund mussten wir konsequente Beschränkungskonzepte zum Schutz der Bevölkerung vorlegen.“