Liebe Niedernhausenerinnen, liebe Niedernhausener,
auch diese Woche wende ich mich wieder an Sie, um Sie zur aktuellen Entwicklung in der Corona-Krise hier bei uns in Niedernhausen und unserer Region zu informieren.
Leider hat sich die Situation in den vergangenen Tagen im Rheingau-Taunus-Kreis nicht entspannt, sondern pendelt sich seit Kurzem auf hohem Niveau ein. Ich hoffe sehr, dass die Kurve nicht wieder nach oben wegknickt. Der Kreis meldet Stand 01.10.2020 inzwischen eine 7-Tage-Inzidenz von 130,8. Die Inzidenz beschreibt die in einem Zeitraum von sieben Tagen neu aufgetretene Anzahl an Krankheitsfällen pro 100.000 Einwohner. Insgesamt sind im Kreis binnen einer Woche 245 neue Fälle aufgetreten, davon 17 bei uns in Niedernhausen. Für unsere Gemeinde stimmt mich dies ein Stück weit optimistisch, da damit die Fälle der Neuerkrankungen im Vergleich zu den Vorwochen etwas zurückgegangen sind. Den Erkrankten wünsche ich eine gute und schnelle Genesung.
Sie haben es sicherlich über die Medien mitbekommen. Aufgrund der Bund-Länder-Vereinbarungen der Vorwoche gelten in Hessen seit dem 2. November landesweit neue und strenge Kontaktbeschränkungen und Regeln. Gleichzeitig hat der Rheingau-Taunus daraufhin die meisten seiner Allgemeinverfügungen der letzten Tage aufgehoben, da nun das Landesrecht greift.
Bedauerlich finde ich, dass nun die große Mehrheit der Bevölkerung und der Betriebe, die sich intensiv an die Regeln gehalten haben, für das Fehlverhalten einer Minderheit büßen muss. Leidtragende sind insbesondere die Gastronomen und viele kleine Gewerbetreibende, z.B. in der Kosmetikbranche – von Künstlern und Veranstaltungsgewerbe ganz zu schweigen. Um die erneuten Verschärfungen so schnell wie möglich hinter uns lassen zu können, ist es jetzt noch wichtiger, sich an alle Regeln und Empfehlungen zu halten!
Daher möchte auch ich Sie kurz auf einige wichtige seit dem 2. November (teilweise ab dem 5. November) in Hessen geltende Regeln hinweisen:
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum:
- Die Bürgerinnen und Bürger sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren.
- Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch mit 10 Personen.
Veranstaltungen und Feiern:
- Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt.
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
- Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt.
- Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur einem engen privaten Kreis gestattet.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit:
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.
Freizeit, Kultur:
- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen.
- Dazu gehören u.a. Theater, Kinos, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
Sport:
- Sportstätten sind geschlossen.
Gastronomie:
- Gastronomie Restaurants, Gaststätten sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen.
- Davon ausgenommen sind Kantinen und Mensen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Körpernahe Dienstleistungen:
- Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
- Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapie, bleiben weiter möglich.
- Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Geschäfte
- Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet.
- Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen
- Besuche in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen bleiben unter strengen Vorgaben möglich.
- Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.
Erweiterte Maskenpflicht in Fahrzeugen:
- Wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden, ist eine Alltagsmaske zu tragen.
Diese Regeln sind hart und sie führen verständlicherweise auch zu vielen Diskussionen. Aber unabhängig davon bitte ich Sie eindringlich: Nehmen Sie diese Maßnahmen und vor allem die sonstigen uns mittlerweile gut bekannten Vorsichtsmaßnahmen ernst. Dies schützt Ihre Gesundheit und die Ihrer Lieben. Und es hilft, dass wir schneller wieder zu mehr Normalität zurückkehren können.
Was mich freut, sind Initiativen und kleine Hilfen wie sie z.B. auch in dieser Ausgabe des Niedernhausener Anzeigers zu finden sind. Jürgen Hartwich hat eine tabellarische Aufstellung der Abhol- und Lieferangebote unserer Gastronomen in Niedernhausen erstellt. Übersichtlich und gut! Ich würde mich freuen, wenn Sie auch im November das eine oder andere Restaurant in unserer Gemeinde mit Ihrer Bestellung unterstützen würden.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute, liebe Niedernhausenerinnen und Niedernhausener.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Joachim Reimann
Bürgermeister