Afrikanische Schweinepest (ASP):

Afrikanische Schweinepest (ASP): Anpassung der Sperrzone I und Erlass einer Allgemeinverfügung im RTK

  • Wichtig: nach wie vor keine positiv auf ASP getesteten Wild- oder Hausschweine im RTK
  • Hessische Gebiete werden nach EU-Vorgaben in Sperrzone II und Sperrzone I neu aufgeteilt
  • Teile des RTK liegen in Sperrzone I – erlassene Allgemeinverfügung bietet Rechtssicherheit

Die Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird durch die Neuordnung der so genannten Sperrzonen gestärkt. Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat betroffene Gebiete nach EU-Vorgaben in Sperrzone II (Gebiet liegt eng um das Kerngeschehen in Südhessen) und Sperrzone I (zusätzlicher zehn Kilometer breiter Streifen als Puffer) aufgeteilt.

Teile des Rheingau-Taunus-Kreises liegen in der Sperrzone I: Eltville am Rhein, Kiedrich, Niedernhausen, Walluf, Taunusstein, Teile von Oestrich-Winkel, Teile von Bad Schwalbach, Teile von Hohenstein, Teile von Schlangenbad und Teile von Idstein.

Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger im RTK bleiben aus

Für die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus-Kreis hat diese Anpassung der Sperrzonen keine Einschränkungen zur Folge. Es besteht auch nach wie vor keine Gesundheitsgefährdung für Menschen und Haustiere, wie Hund oder Katze.Auch für schweinehaltende Betriebe gibt es in der Sperrzone I keine Restriktionen oder Ausfuhrverbote.

Allerdings bittet das Veterinäramt des Landkreises um Unterstützung:

  • Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, Wege im Wald und entlang von Feldern und Wiesen nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zu führen. Eine Leinenpflicht gibt es im RTK nicht.
  • Speisereste (vor allem Wurstwaren) nur in verschlossenen Müllbehältern entsorgen und nicht in der Natur liegen lassen.
  • Sollte ein totes Wildschwein gefunden werden, muss umgehend das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises informiert werden. TEL: 06124 510-691 (während der Dienstzeiten Mo-Do 8:00-15:30 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr) Alternativ: TEL: 06124 510-799.

E-Mail: veterinaeramt-rued@rheingau-taunus.de oder asp@rheingau-taunus.de

Aufgrund der Neuordnung der Gebiete erlässt der Rheingau-Taunus-Kreis eine Allgemeinverfügung, in der die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geregelt sind. Die Veterinärbehörden der Landkreise sind für die Tierseuchenbekämpfung zuständig und sorgen mit der Allgemeinverfügung für eine Rechtsgrundlage. Diese Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter https://www.rheingau-taunus.de/schweinepest/ hinterlegt.

Für die Sperrzone I ist eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild vorgesehen. Der Grund: je weniger Wildschweine in der Sperrzone I sind, umso geringer ist das Risiko der Ansteckung und Weiterverbreitung von ASP. Die Afrikanische Schweinepest soll so schneller unter Kontrolle gebracht und regional eingegrenzt werden.

Jedes erlegte Wildschwein muss von den Jagdausübungsberechtigten auf ASP untersucht und dem Veterinäramt gemeldet werden. Alle negativ getesteten Wildschweine dürfen nach entsprechender Genehmigung zur Vermarktung freigegeben werden.

Hintergrund und Entwicklung ASP in Hessen

Der erste Fall von ASP war Mitte Juni im Kreis Groß-Gerau bei einem Wildschwein festgestellt worden. Seitdem wird in der Region intensiv nach Kadavern gesucht, um das Zentrum des Geschehens zu lokalisieren. Taktische Elektrozäune sollen verhindern, dass infizierte oder kranke Tiere nach außen gelangen. Speziell ausgebildete Kadaversuchhunde und Drohnen haben bereits rund 17.000 Hektar abgesucht. Dabei wurden dort bislang 48 positive Fälle entdeckt.

Der Kreis Groß-Gerau liegt vollständig in der Sperrzone II. Außerdem zählen dazu Teile der Kreise Offenbach-Land, Bergstraße und Darmstadt-Dieburg sowie des Main-Taunus-Kreises und der Städte Frankfurt am Main, Darmstadt und Wiesbaden.

Zur Sperrzone I zählen Teile des Rheingau-Taunus-Kreises, des Hochtaunus-Kreises und weitere Gebiete des Kreises Bergstraße. Das Gebiet auf hessischer Seite mit ASP- Auflagen entspricht damit in etwa der Fläche des Saarlands.

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Alle weiteren Informationen zur Allgemeinverfügung und ein FAQ zu ASP ist auf der Homepage des RTK zu finden: Afrikanische Schweinepest (ASP) (rheingau-taunus.de)

Detaillierte Informationen für Jägerinnen und Jäger beim Landesjagdverband: Afrikanische Schweinepest in Hessen – Landesjagdverband Hessen e.V. (ljv-hessen.de)

Detaillierte Informationen des Hessischen Landwirtschaftsministeriums: https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest