Entscheidung nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes möglich
Seit Anfang Mai haben die Sport treibenden Vereine wieder die Möglichkeit, Training und Bewegungsmöglichkeiten anzubieten. „Auch wenn dies nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich ist, wissen wir, dass es den Vereinen ein großes Bedürfnis ist, entsprechende Angebote auch in den kreiseigenen Schulturnhallen zur Verfügung zu stellen“, so Landrat Frank Kilian. Eine Entscheidung, ab wann dies wieder möglich sein wird, kann jedoch erst dann getroffen werden, wenn alle Schulen ihren Schulbetrieb unter Beachtung der vom Land vorgegebenen umfangreichen organisatorischen Maßnahmen geregelt haben. Grundsätzlich findet zwar keinerlei Schulsport statt, aber diese Vorgaben können es erforderlich machen, dass Schulturnhallen für den regulären Unterricht genutzt werden müssen. Um zu vermeiden, dass es zwischen den Schulen und den Vereinen zu Nutzungsüberschneidungen kommt, wurden die Schulen angefragt, inwieweit die Turn- und Sporthallen für den regulären Unterricht genutzt werden sollen. Hierbei muss auch der entsprechende Bedarf für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschule, die erst am 2. Juni in die Schule zurückkehren, berücksichtigt werden. Die Schulen sind aufgefordert, bis Mitte nächster Woche (KW 22) eine entsprechende Rückmeldung zu geben. Nach Auswertung dieser Meldungen durch den Fachdienst Schule der Kreisverwaltung wird gemeinsam mit dem Krisenstab die weitere Vorgehensweise festgelegt und die Vereine erhalten hierzu eine Information.
„Es ist uns sehr daran gelegen, die Belange der Sport treibenden Vereine zu berücksichtigen und wir werden alles daransetzen, gute Kompromisse zu finden, um die weiterhin kostenlose Nutzung der Hallen wieder zu ermöglichen. Hierzu stehen wir auch in engem Kontakt zum Sportkreisvorsitzenden Manfred Schmidt“, so Landrat Frank Kilian abschließend.
Auf das gleiche Verständnis stößt in der Kreisverwaltung auch der Wunsch, die Schulräume wieder für die außerschulische Nutzung zur Verfügung zu stellen. Aber auch hier muss zunächst abgewartet werden, wie der Bedarf der Schulen ist und es muss geklärt werden, wie diese Nutzung mit den von der Landesregierung vorgegebenen Hygieneschutzmaßnahmen umgesetzt werden kann.