„In den letzten Tagen sind wir aus der Bevölkerung mit der Frage konfrontiert worden, warum in dieser angespannten Corona-Lage seitens der Gemeinde Niedernhausen eine solche Demonstration überhaupt zugelassen werde. Die Antwort ist, dass wir als Ordnungsbehörde rechtlich eine Abwägung zu treffen haben – das hohe Grundrecht der Versammlungsfreiheit gegen die Pandemielage. Daher darf die Demo unter Auflagen stattfinden. Die Einhaltung dieser Auflagen wird natürlich durch Polizei und Ordnungsamt überwacht. Ob wir als Behörde eine Demonstration in Zeiten der Pandemie für gut oder vernünftig halten, darf für uns keine Rolle spielen.“