Antrag auf Aufenthaltserlaubnis

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis jetzt auch online möglich

Ab sofort bietet der Rheingau-Taunus-Kreis auf seiner Homepage die Möglichkeit an, einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nicht schriftlich, sondern digital zu stellen. Dies teilt der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises mit. Der Online-Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat erstellt und richtet sich an Menschen aus der Ukraine, die aufgrund des Krieges nicht in ihre Heimat zurückkehren können.

Die Aufenthaltserlaubnis ist Voraussetzung, um hier arbeiten und staatliche Unterstützung beantragen zu können. Der Online-Antrag kann in den Sprachen deutsch, englisch, ukrainisch und russisch abgerufen werden und bietet den Vorteil, dass alle Auskünfte digital eingegeben und anschließend digital abgeschickt werden – der Online-Antrag muss nicht mehr ausgedruckt, unterschrieben oder per Post verschickt werden. Wer allerdings einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bereits in schriftlicher Form gestellt hat, ist zum Ausfüllen des digitalen Antrages nicht mehr berechtigt. Zu finden ist dieser auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises online unter dem Stichpunkt „Antrag – Aufenthaltserlaubnis“: https://www.rheingau-taunus.de/migranten/ukraine/aufenthaltsrecht-sozialleistungen-shy-pravo-na-prozhivannjasocialni-viplati.html