Arbeitslosenquote steigt im Kreisgebiet nur moderat an

Landrat Kilian: Wintermonate hinterlassen keine gravierenden „Spuren“ auf dem Arbeitsmarkt

„Die Arbeitslosenlosenquote ist im Rheingau-Taunus-Kreis im Januar im Vergleich zu den Vormonaten nur sehr moderat angestiegen, bleibt aber auch unter der Berücksichtigung Rahmenbedingungen – Wintermonate und der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – durchaus stabil“, berichtet Landrat Frank Kilian. Erfahrungsgemäß hinterlassen die beiden Wintermonate Dezember und Januar bundesweit viele gravierende „Spuren“ auf dem Arbeitsmarkt. Kilian: „Wir gehen wegen der guten Arbeitsmarktlage in unserer Region davon aus, dass der ‚Ausreißer‘ sicherlich kurzfristig wieder kompensiert werden kann.“ Nach den neuesten Zahlen lag die Arbeitslosenquote im Kreis im Januar 2022 bei 4,2 Prozent – aufgespaltet nach SGB II 2,4 Prozent und SGB III 1,8 Prozent – und damit leicht erhöht zu den Vormonaten November und Dezember 2021 mit 3,9 Prozent.

Insgesamt beläuft sich die Zahl der arbeitslosen Personen auf 4.198 und verteilt sich auf 2.367 Arbeitslose im SGB II und 1.831 Arbeitslose im SGB III. Dies ist im Vergleich zum Vormonat Dezember 2021 eine Zunahme um insgesamt 314 Personen (SGB II + 10 Personen und SGB III + 304 Personen). Bundesweit stieg die Arbeitslosenquote im Januar 2022 auf 5,4 Prozent. Auch die hessische Arbeitslosenquote verzeichnete im Januar 2022 ein Anstieg auf 4,8 Prozent. Damit liegt der Rheingau-Taunus-Kreis deutlich unter den Arbeitslosenquoten des Landes und des Bundes.

Die durchschnittliche Arbeitslosenquote 2021 des Kreises pendelte sich bei 4,4 Prozent ein. Mit diesem Wert rangierte der Kreis deutlich unter den durchschnittlichen Arbeitslosenquoten von Hessen (5,1 Prozent) und von Deutschland mit 5,8 Prozent. 2020 lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Kreisgebiet bei 4,5 Prozent. Auch nach dem zweiten Jahr Corona-Pandemie ist die durchschnittliche Arbeitslosenquote durch die staatlichen Unterstützungen weitestgehend konstant geblieben. Weitere Entwicklungen bleiben abzuwarten.

Die vorläufige Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) im SGB II belief sich im Januar 2022 auf 4.082 und verzeichnete somit eine Abnahme um sechs Gemeinschaften. Insgesamt sind in diesem Bereich 8.415 Personen registriert. Im Vergleich zum Dezember 2021 sank die Personenanzahl um sechs Personen.

Für den Januar 2022 beträgt die Anzahl der Selbstständigen im SGB II-Leistungsbezug 122 Personen. Dies sind zwei Personen weniger als im Dezember 2021. Im Januar 2020 waren es 84 Selbstständige. Für den Bereich der unter 25-Jährigen zeigte der Januar 2022 eine Arbeitslosenquote (SGB II) von 1,7 Prozent im Rheingau-Taunus-Kreis. Dies entspricht aktuell 168 arbeitslosen Jugendlichen. Hessen verzeichnete im SGB II eine Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen von 2,6 Prozent; der Bund meldet eine Quote von 2,5 Prozent für den Betrachtungsmonat.

Im Regionalvergleich mit anliegenden Kreisen und Städten weist der Rheingau-Taunus-Kreis in Bezug auf den prozentualen Wert der Arbeitslosigkeit, einen guten Mittelwert auf. Die Anzahl der Geflüchteten im SGB II-Bezug lag im Betrachtungszeitraum Januar 2022 im Rheingau-Taunus-Kreis bei 1.801 Personen. Hiervon sind 1.175 Personen erwerbsfähig. Von den 1.175 genannten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) sind 290 Person erwerbstätig; 188 davon sozialversicherungspflichtig und 102 geringfügig beschäftigt. 454 Leistungsberechtigte nehmen an Maßnahmen teil. Die Altersstruktur der Geflüchteten wird von den 25- bis 50-Jährigen dominiert. Dies entspricht einer Quote von 41,87 Prozent. Die Gesamtanzahl der Geflüchteten verteilt sich auf 837 weibliche und 964 männliche Personen.