Einladung zur Jahreshauptversammlung des Tennisclubs Niedernhausen

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Datum/Zeit
Date(s) - 23/09/2020
18:30 - 20:00

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Einladung zur Jahreshauptversammlung des Tennisclubs Niedernhausen am 

Mittwoch, 23.09.2020 um 18:30 Uhr 

in der Lenzenberghalle in Niedernhausen-Niederseelbach

Sehr geehrte Mitglieder*innen,
zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung (JHV)

lade ich Sie sowie die weiteren TCN-Mitglieder Ihrer Familie recht herzlich ein.
Bitte beachtet die Hygienevorschriften der Gemeinde Niedernhausen sowie die entsprechende Vorschrift zur Abstandshaltung. Die Bestuhlung ist entsprechend eingerichtet – danke für eure Mithilfe!

Unsere Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
1. Begrüßung und Gedenken an        die Verstorbenen

  1. Rechenschaftsberichte des Vorstandes
    ⦁  Bericht des 1. Vorsitzenden und Ehrung                 der Jubilare
    ⦁  Bericht des 2. Vorsitzenden
    ⦁    Bericht des 1. Kassenwarts
    ⦁    Bericht des Sportwarts
    ⦁    Bericht der Jugendwartin
  2. Aussprache über die Rechenschaftsberichte        des Vorstandes
  3. Bericht der Kassenprüfer
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Neuwahlen von Vorstandsmitgliedern
    a) 1. Vorsitzender
    Der bisherige Vorsitzende wurde gemäß der          Satzung des TCN durch den verbleibenden          Vorstand (zur Vertretung des TCN gemäß              der TCN-Satzung berechtigt) rechtzeitig vor          dem 31.03.2020 für diese Position berufen            und es bedarf der Bestätigung durch die                JHV.
  6. b) Schriftwart
    Der bisherige Schriftwart wurde gemäß der          Satzung des TCN durch den verbleibenden          Vorstand (zur Vertretung der TCN gemäß              der TCN-Satzung berechtigt) rechtzeitig vor          dem 31.03.2020 für diese Position berufen            und es Bedarf der Bestätigung durch die             JHV
  7. c) 1. und 2. Kassenwart in Personalunion
    Auch diese Vorstandsmitglieder sind in der            letzten Wahlperiode zu unterschiedlichen             Terminen durch den berechtigten Vorstand           berufen worden und müssen gemäß der               Satzung in der anstehenden JHV bestätigt           werden.
    Die Wahl in Personalunion ergibt sich aus             der nur noch kurzen Zeit bis zur turnus-                 mäßigen Wahl des 1. Kassenwartes in der           nächsten JHV sowie der „Unmöglichkeit“ der         Einarbeitung eines 2. Kassenwartes in der           verbleibenden Zeit.
  8. d) Sportwart
    Der auf der letztjährigen JHV gewählte                  Sportwart ist im Laufe des Jahres zurück-              getreten. Der jetzige Sportwart wurde durch          den berechtigten Vorstand berufen und                  muss satzungsgemäß in der anstehenden           JHV bestätigt werden.
  9. Neuwahl der Kassenprüfer

8. Anträge des Vorstandes