Reicht das Geld für die Pflege

  • Online-Informationsvortrag beim Kompetenzzentrum Pflege
  • Termin: 30. September, 13 Uhr

Je nach festgestelltem Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen decken jedoch in der Regel nicht den individuellen Pflege- und Hilfebedarf. Dadurch ist häufig ein Eigenanteil zu tragen, der je nach Versorgungsform variiert. Nicht alle Betroffenen sind in der Lage, diesen Eigenanteil aus eigenen Mitteln zu tragen. Was also tun, wenn das Geld für die Pflege nicht reicht? Was ist die Hilfe zur Pflege? Wann habe ich Anspruch auf Unterstützung? Und wo stelle ich einen Antrag?

Diese Fragen werden am 30. September um 13 Uhr im Rahmen des Online-Vortrags „Wenn das Geld nicht reicht? Leistungen der Hilfe zur Pflege“ von Anne Göbel, Pflegefachkraft im Kompetenzzentrum Pflege, beantwortet. Da ein Antrag auf Hilfe zur Pflege immer auch eine komplexe Bedarfs- und in der Regel eine Einzelfallprüfung erfordert, wird die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege exemplarisch anhand konkreter Fallbeispiele erläutert.

Die Anmeldung zum Erhalt des Teilnahmelinks (Webex) ist per Mail oder telefonisch beim Kompetenzzentrum Pflege möglich: kompetenzzentrumpflege@rheingau-taunus.de, TEL.: 06124 510-9567 oder -398. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Für die Teilnahme an dieser Online-Veranstaltung ist die Nutzung von PC, Laptop, Tablet oder Smartphone empfehlenswert. Menschen, die keine dieser Möglichkeiten nutzen können, sind eingeladen, im Vorfeld mit den Mitarbeiterinnen des Kompetenzzentrums Pflege Kontakt aufzunehmen, um ggfs. andere Lösungen zu finden