Das Eppsteiner Ordnungsamt erreichen vermehrt Beschwerden über Spaziergänger und Hundebesitzer, die auf Feldern und Wiesen laufen. Sogar Sport werde dort getrieben, was zur Folge habe, dass das Gras platt getreten sei und man jetzt nicht noch einmal Heu machen könne. Grundsätzlich dienen Felder, Wiesen und Äcker, auch wenn sie jetzt im Herbst abgeerntet sind, der Nahrungsproduktion und dürfen grundsätzlich nicht betreten werden – auch nicht von Hunden. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, gerät offenbar immer mehr in Vergessenheit. Spaziergänger, Kinder und Hunde bleiben häufig nicht auf den befestigten Wegen, sondern überqueren frisch Felder oder laufen gar auf den Getreidepflanzen herum. „Dass die Spaziergänger gerade im Moment die Natur zur Erholung nutzen möchten, ist verständlich“, sagt Manuela Schneider-Melis vom Eppsteiner Ordnungsamt. „Die Spaziergänger betreten die Felder auch meist nicht vorsätzlich“. Sie wüssten oft gar nicht, welchen Schaden sie damit anrichten oder wollten die Hunde einfach mal rennen lassen oder den Sport auf einer Wiese genießen. Doch das widerrechtliche, nicht den Vorgaben entsprechende, Betreten oder Befahren eines fremden Grundstückes kann zivilrechtlich vom Eigentümer verfolgt werden. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hessischen Feld- und Forstschutzgesetz, dem Hessischen Forstgesetz oder nach der Straßenverkehrsordnung dar. Daher weist die Ordnungsbehörde vorsorglich auf die Möglichkeit der Festsetzung von Bußgeldern bis zu einer Höhe von 5.000 Euro hin, die bei Vorliegen derartiger Vergehen und nach Erstattung einer Anzeige erhoben werden können. Sie appelliert an die Nutzer der Feld- und Waldflächen, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Darüber hinaus ist auch im Interesse des Naturschutzes mehr Bewusstsein gefragt. Den „Knigge für Feld und Flur“ mit Tipps zu Verhaltensregeln findet man unter https://landpartie.de/files/brochures/1585565493369.pdf.