BLOG FDP

Öffnungsdiskussions-Orgien

Darf man Freiheitsrechte auf Vorrat einschränken? Also einfach aus dem Gefühl heraus, es könnte ja noch etwas passieren? Die Omikron-Welle hat ihren Höhepunkt überschritten, und anhand der RKI-Zahlen kann man nachrechnen, dass in der letzten großen Grippewelle 2017/2018 pro Tag doppelt so viele Menschen an der Grippe gestorben sind, wie heute mit oder an Corona. Weder sind die Intensivstationen überlastet, noch droht diese Gefahr aktuell. Niemand weiß, ob nach Omikron noch eine oder mehrere Mutanten folgen werden. Aber darf man die Freiheit der Menschen weiter einschränken vor lauter Angst, es könnte ja eine neue Mutante kommen? Die Freiheit ist ein Grundrecht aller Menschen in unserer Verfassung, sie gehört uns, und sie ist kein Privileg, das uns von Politikern gnädig zugeteilt wird. Die Politiker, die die Freiheit weiterhin einschränken wollen, müssen sich dafür rechtfertigen, nicht die Bürgerinnen und Bürger. Das Recht auf freie Berufsausübung, die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit, das Recht auf persönliche Entfaltung, sie alle sind noch immer deutlich eingeschränkt mit dem Verweis auf die Gefahren durch Corona. Am 19. März endet die gesetzliche Grundlage für die Freiheitseinschränkungen, und wir Freien Demokraten haben deutlich gemacht, dass wir – sofern sich keine neuen gefährlicheren Virus-Varianten verbreiten – dieses Gesetz nicht verlängern werden. Falls eine neue Mutante auftauchen würde, wäre der Bundestag sehr schnell in der Lage, angemessen zu reagieren. Ohne diese Aussicht sollten wir aber jetzt damit anfangen, die Schutzmaßnahmen Schritt für Schritt aufzuheben. Die europäischen Länder um uns herum sind bereits viel weiter, viele Staaten haben den freiheitsrechtlichen Ausnahmezustand schon beendet. Warum ist die Situation in Deutschland anders? Wir haben einen Gesundheitsminister, der immer wieder Horror-Szenarien aus dem Hut zaubert und mit Panik-Zahlen jongliert, die er angeblich selbst ausgerechnet hat und die niemand mehr nachvollziehen kann. Es gibt bei uns Menschen wie Winfried Kretschmann, Ministerpräsident aus Baden-Württemberg, der sich vehement weigert, vor Ostern über Lockerungen nachzudenken. Derselbe Winfried Kretschmann will diese Freiheits-Einschränkungen auch weiter benutzen, um andere ideologische Ziele zu erreichen, wie er immer wieder durchblicken lässt; Kontaktverbote und Ausgehsperren zur CO2-Vermeidung sind aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Aufhebung der 2G-Regel kann nur der erste Schritt gewesen sein. Wenn keine neuen gefährlichen Mutanten auftauchen, dann muss der 19. März der Übergang in die Lebens-Normalität sein. Übrigens diskutieren wir die Impf-Pflicht in dieser Woche nicht im Bundestag, so wie es eigentlich geplant war. Unser Antrag gegen die Impfpflicht liegt seit vielen Wochen vor, aber die Befürworter der Pflicht scheitern an der Aufgabe, darzulegen, wie denn eine Impfpflicht kontrolliert und durchgesetzt werden soll. Deren aktuelle Idee ist, die Krankenkassen zu verdonnern, Impf-Register für ihre Versicherten zu führen und entsprechende Auskünfte zu erteilen, die Kassen haben aber bereits abgewunken und deutlich gemacht, dass sie das gar nicht können. So wird die Debatte zur Impfpflicht erneut vertagt, und wahrscheinlich wird sie erst wieder aufgerufen, wenn alle Corona-Beschränkungen bereits aufgehoben worden sind. Die Zeit ist diesmal auf der Seite der Freiheit.