Im öffentlichen Raum wurde für Sondernutzungen für die Außenbewirtschaftung in öffentlichen Bereichen stets eine Gebühr erhoben. Dies betrifft vorliegend den Wernerplatz in der Altstadt. „Von einer Gebührenerhebung wird in diesem Jahr Abstand genommen,“ teilt Bürgermeister Alexander Simon im Hinblick auf die Corona-Pandemie mit. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückgestattet, Gebühren für Genehmigungen im Jahr 2020 werden nicht erhoben.