Briefwahl

Antrag auf Briefwahl

Ab dem 28. August 2023 ist das Wahlbüro für die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl sowie den Bürgerentscheid in Niedernhausen geöffnet.

Einen Wahlbenachrichtigungsbrief für die Wahl/Abstimmung, sollen die Wahlberechtigten in den Wochen ab dem 28. August 2023 erhalten.

Bürgerinnen und Bürger können die Beantragung der Briefwahlunterlagen online über die Homepage der Gemeinde www.niedernhausen.de vornehmen.

Briefwahlunterlagen können alternativ auch per E-Mail an wahl@niedernhausen.de beantragt werden.

Hierbei und beim schriftlichen Antrag müssen Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.

Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Der Wahlschein/der Stimmschein und die Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlbüro beantragt und abgeholt werden. Der Ausweis ist mitzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort im Rathaus Niedernhausen, Erdgeschoss, Bürgerbüro, in der Wahlkabine abzugeben. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 7.30–15.30 Uhr sowie mittwochs von 7.30–18.30 Uhr und freitags von 7.30–12.00 Uhr.