Weitere Maßnahmen erforderlich
„Weil der Rheingau-Taunus-Kreis am heutigen Freitag bei der Sieben-Tage-Inzidenz die nächste Stufe erreicht hat, sind gemäß Hessischem Präventions- und Eskalationskonzept weitere Maßnahmen erforderlich“, teilt Landrat Frank Kilian mit.
Ab Samstag, 28. August 2021, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern zu Dritten typischerweise nicht nur kurzzeitig nicht eingehalten werden kann. Dies kann in Warteschlangen, an Haltestellen des ÖPNV, bei öffentlichen Darbietungen, etwa in Fußgängerzonen oder in ähnlichen Situationen der Fall sein.
Für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte gibt es eine Teilnehmerbegrenzung auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene). Die zuständige Behörde kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten. Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.
Die Allgemeinverfügung dazu ist auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises veröffentlicht. Diese gilt bis einschließlich 19. September 2021.
„Die steigenden Inzidenz-Zahlen zeigen, dass es immer noch wichtig ist, alle Vorsorgemöglichkeiten, wie z.B. das Einhalten der AHA-Regeln, zu nutzen und sich impfen zu lassen“, so Landrat Frank Kilian.
Das Impfzentrum in Eltville am Rhein ist täglich – auch am Wochenende — jeweils von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet und Impfungen – auch für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche – sind dort ohne Terminvereinbarung möglich.