25. Juni 2020
Niedernhausen öffnet Waldschwimmbad am 25.06.2020
In ihrer Sitzung am Mittwoch, den 24.06.2020 entsprach die Gemeindevertretung dem Vorschlag des Gemeindevorstandes, das Niedernhausener Waldschwimmbad zum 25.06.2020 zu öffnen. Über die in Corona-Zeiten nötigen Änderungen der Bade- und Entgeltordnung wurde von der Gemeindevertretung ebenfalls entschieden.
Nach der Entscheidung der Hessischen Landesregierung dürfen Freibäder in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen. Die Gemeinde Niedernhausen bereitete sich in den vergangenen Wochen auf eine mögliche Wiedereröffnung, sprich den Beginn einer verkürzten Badesaison 2020 vor.
Damit die von der Landesregierung vorgegebene maximale Besucherzahl (1 Person pro 5m² den Besuchern zugängliche Fläche) eingehalten werden kann, ist eine systematische Besucherstromregulierung unumgänglich. Diese wird zunächst in Form einer Besucherzählung und ab den Sommerferien ggf. mit Hilfe eines Online-Reservierungssystems ermöglicht. Zusätzlich behält sich die Gemeinde Niedernhausen vor, die Öffnungszeit in zwei Intervalle zu unterteilen. So besteht die Möglichkeit, die Gesamtbesucherkapazität des Waldschwimmbades zu verdoppeln.
Um längere Wartezeiten und Warteschlangenbildung zu vermeiden, wird in diesem Jahr auf die Ausstellung von Saisonkarten verzichtet. Bei den Einzel- und Zehnerkarten wird es preisliche Anpassungen gegenüber dem Normalbetrieb geben: die Einzelkarte reduziert sich um 0,50 €, die Zehnerkarte um 5 €.
Wie per Verordnung gefordert, wurde von Seiten der Gemeinde ein Hygiene- und Zugangskonzept erstellt. Dieses orientiert sich am „Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Zu den Corona-bedingten Einschränkungen gehören u.a. die Sperrung von Sprungturm, Rutschbahn, Beachfeld, Planschbecken und Sammelumkleiden.